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Bei Reisen außerhalb der EU/EWR-Länder oder zu kleinen Inseln empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung

Foto: AP/Mel Evans

Wien - Wer im Urlaub krank wird, sollte vorbereitet sein. Zur Urlaubsplanung gehört auch, sich Gedanken über die Krankenversicherung zu machen. Das erspart böse Überraschungen. Die AK Niederösterreich informiert über die wichtigsten Vorbereitungen. Im Inland wie im EU-Ausland gilt: Vorher erkundigen, ob man sich von einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt behandeln lässt. Für Österreicher, die im Inland urlauben, gilt die E-Card. "Aber auch im Inland sollte man vor der Behandlung fragen, ob man in einer Privatordination gelandet ist oder in einer mit Kassenvertrag", rät AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum. Denn auch bei Privatbehandlung im Inland bekommt man von der Krankenkasse 80 Prozent der Kosten des österreichischen Tarifes zurück und dieser entspricht nicht unbedingt dem, was ein Arzt unter Umständen verlangt.

Alle Alarmglocken sollten läuten, wenn ein Vertragsarzt "zusätzlich" eine Rechnung ausstellt. In diesem Fall sollte man unbedingt eine nachvollziehbare Erklärung verlangen, weil es in den seltensten Fällen eine Rückerstattung gibt. Wenn möglich, sollte man überdies Auskunft über die Höhe der Kosten im Vorhinein verlangen.

EU-Ausland

Die E-Card der Krankenkasse ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern (z. B. Norwegen) sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card gilt nicht für Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten.

Ausland: Urlaubskrankenschein

Für Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien und Montenegro ist ein eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist. In allen anderen Ländern muss man die Rechnung selbst bezahlen und bekommt dann 80 Prozent des Kassentarifes, der natürlich von den tatsächlichen Kosten abweichen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nach einer privaten Reiseversicherung erkundigen.

Privatärzte und Privatspitäler müssen vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung durch einen Wahlarzt, eine Wahlärztin, zurückbekommen würde. Der Betrag, den man von der Krankenkasse erhält und der 80 Prozent des österreichischen Tarifes entspricht, kann allerdings erheblich vom tatsächlich bezahlten abweichen. Bei Reisen außerhalb der EU/EWR-Länder oder zu kleinen Inseln, auf denen es keine geeigneten Vertragsärzte gibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der Reisekrankenversicherung zu achten ist. Inhaber von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert.

Vertragsärzte beim Empfang erfragen

Reisende können nicht wissen, welche Ärzte in den Urlaubsländern Vertragsärzte der dortigen Sozialversicherung sind und welche nicht. Deshalb sei es am besten, sich gleich an der Rezeption nach geeigneten Medizinern zu erkundigen. (red)