Brüssel/Berlin - Das neue SWIFT-Abkommen der EU mit den USA zum Bankdatenaustausch zur Terrorfahndung hat am Montag seine vorletzte Hürde genommen: Vertreter der EU-Kommission und aus Washington setzten ihre Unterschrift unter das Abkommen, nachdem die Mitgliedsstaaten im Umlaufverfahren zugestimmt hatten.

EU-Kontrolleur soll über Auswertung wachen

Bevor amerikanische Terrorfahnder wieder Zugriff auf Bankdaten von Millionen EU-Bürgern erhalten, muss aber weiterhin das EU-Parlament den Deal erst noch absegnen.  Im Februar war ein erstes Abkommen von den Abgeordneten wegen erheblicher Datenschutzbedenken noch gekippt worden.

Nun wird ein neuerliches Votum im Plenum für Mittwoch oder Donnerstag kommender Woche erwartet. Die größten Parteien haben Zustimmung signalisiert, zuletzt gaben die Sozialdemokraten im EU-Parlament ihren Widerstand auf. Der Vertrag könnte dann bereits am 1. August in Kraft treten.

Mit dem Abkommen, das nach dem belgischen Bankdienstleister SWIFT benannt ist, können US-Terrorfahnder bereits ab August wieder auf die Überweisungsdaten von Millionen von EU-Bürgern zugreifen. Die wichtigsten Neuerungen: Ein Kontrolleur der EU soll künftig in den USA über die Auswertung der Daten wachen; EU-Bürger erhalten die Möglichkeit, bei Datenmissbrauch gegenüber der US-Regierung Schadensersatzforderungen geltend zu machen; bei dem Verdacht auf Missbrauch erhalten die Betroffenen ein Auskunftsrecht; binnen fünf Jahren baut die EU ein eigenes System zur Analyse von Bankdaten auf, womit das SWIFT-Abkommen mit den USA ausläuft.

Jährliche Überprüfung

Kaum Fortschritte gibt es bei dem heiklen Punkt des massiven Datenaustauschs über sogenannte Paketdaten. Die Überweisungsinformationen kommen von der in Belgien ansässigen Firma SWIFT, diese ordnet die Daten aber keinen Personen zu. Übermittelt werden deswegen die kompletten Datenpakete aus dem Land oder der Region, in der die verdächtige Person vermutet wird. Die USA können dann zwar die Daten Namen zuordnen, dürfen aber auch die Daten von Millionen völlig unbescholtenen Bürgern für fünf Jahre aufbewahren.

Bei den entsprechenden Informationen handelt es sich um Überweisungen in Drittstaaten außerhalb der EU. Innereuropäische Transaktionen werden nicht übermittelt. Im neuen Abkommen wurde eine jährliche Überprüfung festgeschrieben. Sollten die EU-Kontrolleure Vertragsverletzungen seitens der USA feststellen, könnte der SWIFT-Vertrag aufgekündigt werden.

"Enge Kooperation mit USA"

SWIFT wickelt täglich Millionen Banktransaktionen ab. Bis 2009 konnten US-Terrorfahnder über ein Rechenzentrum in den USA auf die Daten zugreifen und ermitteln, wer wem wann wie viel überwiesen hat. Inzwischen wickelt SWIFT Überweisungen europäischer Banken über Rechenzentren in Europa ab, seitdem benötigen die US-Behörden die Erlaubnis der EU. Seit ein erstes Abkommen im Februar scheiterte, können die US-Fahnder die Fäden der Terrorfinanzierung von europäischem Territorium aus nicht mehr nachspüren und drängten bei der Aushandlung eines neuen Abkommens zur Eile.

Zur Unterzeichnung des SWIFT-Abkommens erklärten der Vize-EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber  (CSU), der innenpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Simon Busuttil, und der zuständige EVP-Schattenberichterstatter Ernst Strasser in einer Aussendung: "Wir wollen eine enge Kooperation mit den USA im Anti-Terrorkampf, deshalb ist für eine Übergangszeit das vorliegende Abkommen mit den USA notwendig. Hierfür haben wir hohe Datenschutzstandards durchgesetzt." Die Liberalen signalisierten ebenfalls ihre Zustimmung.

Als "undemokratische Vorgangsweise" bezeichnete in einer Aussendung der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser (Liste Martin) die Unterschrift von Innenministerin Maria Fekter und des deutschen Innenministers Thomas de Maiziere unter das SWIFT-Abkommen. "Die Vorgangsweise der Europäischen Volkspartei ist undemokratisch. Die Minister können keine internationalen Verträge an den Parlamenten vorbei beschließen", so Ehrenhauser. Das vorliegende Abkommen erfülle zudem nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. (APA/red)