Feldkirch/Wien - Die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch bleibt suspendiert. Ihr Beschwerde gegen die Suspendierung wurde vom Obersten Gericht mit Beschluss vom 5. Mai, veröffentlicht am 25. Juni, abgewiesen. Die Richterin steht unter Verdacht, bei einem Grundbuchrechtspfleger des Bezirksgerichts Dornbirn, der sich wegen Testamentsfälschungen in Untersuchungshaft befindet, die Fälschung eines Testaments zugunsten ihrer Mutter und Tante in Auftrag gegeben zu haben. Sie wurde im Februar vom Oberlandesgericht wegen des Verdachts der "Bestimmungstäterschaft zum Verbrechen des schweren Betrugs" suspendiert. Basis für diese Entscheidung waren belastende Aussagen des Rechtspflegers.

Die Richterin weist die Vorwürfe als "haltlos" zurück. Der OGH, Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte, hält die Suspendierung dennoch für gerechtfertigt, weil der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung bestehe. Für eine Suspendierung genüge ein Verdacht, der eine Verurteilung möglich erscheinen lasse. Ein solcher Verdacht gefährde das Standesansehen, heißt es im Spruch des OGH weiter. Die Suspendierung sei als "sichernde Maßnahme" zu verstehen.

Strafrechtlich werden die Vorwürfe gegen die Richterin von der Staatsanwaltschaft Steyr geprüft, die Ende Juni über eine Anklage entscheiden wollte. Im Dornbirner Fälscherskandal wird gegen fünf Justizmitarbeiter ermittelt. Auch ein pensionierten Feldkircher Richter steht unter Verdacht. (Jutta Berger/DER STANDARD-Printausgabe, 29.6.2010)