Frage: Was ändert sich mit 1. Juli?

Antwort: Seit ersten Jänner 2009 gilt ein neues Tabakgesetz: Besitzer von Lokalen unter 50 Quadratmeter dürfen sich aussuchen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. In größeren Lokalen darf nur in abgetrennten Räumen geraucht werden. Mehr als die Hälfte der "Verabreichungsplätze" müssen für Nichtraucher sein, der "Hauptraum" muss rauchfrei bleiben. Hat ein Lokal nur einen Raum, hat der Besitzer bis zum ersten Juli 2010 Zeit, umzubauen, damit Gäste rauchen dürfen.

Frage: Was heißt "abgetrennte Räume"?

Antwort:Raucher- und Nichtraucherraum muss durch eine feste Wand (Beton, Glas, Ziegel) bis zur Decke getrennt sein, die Türen zwischen den Räumen müssen meist geschlossen bleiben.

Frage: Wie schaut das in Discos aus?

Antwort:Hier gelten dieselben Regeln wie in Lokalen: Rauchen nur in abgetrennten Räumen, der Hauptraum - also jener, in den die meisten Leute passen - muss rauchfrei sein.

Frage: Gibt es Ausnahmen von diesen Vorschriften?

Antwort: Ja. Wenn ein Wirt nachweisen kann, dass er sein Lokal nicht umbauen kann - etwa weil es unter Denkmalschutz steht -, darf weiter qualmt werden.

Frage: Was passiert, wenn sich Wirt oder Gast nicht an die Regeln hält?

Antwort: Wirten drohen beim ersten Verstoß Strafen bis 2000, bei wiederholten Verstößen bis 10.000 Euro und der Entzug der Lizenz, Gäste müssen zwischen 100 und 1000 Euro zahlen.

Frage: Wer kontrolliert?

Antwort: Die Wirte müssen dafür sorgen, dass ihre Gäste sich an das Rauchverbot halten. Lokalkontrollen wiederum sind Aufgabe der Länder. Wien, Salzburg und die Steiermark haben aber bereits angekündigt, keine eigenen Kontrolleure zu entsenden. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will, dass künftig die Gewerbeaufsicht oder das Arbeitsinspektorat mitkontrollieren. Erstattet jemand Anzeige bei den Bezirksbehörden, so sind diese verpflichtet, der Anzeige nachzugehen. Folgt auf eine Anzeige keine Strafe, muss das dem Gesundheitsministerium gemeldet und begründet werden. Die Polizei hingegen wird keine Kontrollen durchführen.

Frage: Wer kann Anzeige erstatten?

Antwort: Jeder, der möchte. Seit 1. Jänner 2009 gingen etwa 4200 Anzeigen bei den Behörden ein, etwas mehr als die Hälfte davon in Wien.

Frage: Gibt es Streitfälle?

Antwort:  Ja, Hotelzimmer. Laut Gesundheitsministerium ist ein Hotel ein öffentliches Gebäude, daher herrscht auch in den Zimmern Rauchverbot. Laut Wirtschaftskammer dürfen Hoteliers sich aussuchen, ob sie Zimmer als Raucher- oder Nichtraucherzimmer vermieten. (tob/DER STANDARD-Printausgabe, 29.6.2010)