Wien - Der Staat nimmt die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) künftig an die kürzere Leine. Im Budgetausschuss des Parlaments war am Dienstag die Reform der Bundesfinanzierer Thema. Im Wesentlichen geht es um stärkeres Risiko-Controlling. Die ÖBFA war wegen riskanter Spekulationsgeschäfte letzten Sommer wochenlang in die Schlagzeilen geraten. Der FPÖ geht die Novelle nicht weit genug, um Risiken durch Spekulationen in den Griff zu bekommen. Die Grünen kritisierten, dass die Regierung jegliche Aufklärung der Spekulationsgeschäfte der vergangenen Jahre im Parlament blockiere.

Geschäfte mit Zweckgesellschaften in Offshore-Zentren sollten für die ÖBFA künftig völlig tabu sein, hatte es im Frühjahr noch geheißen. Dazu kommt es jetzt aber doch nicht.

Der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler kritisierte heute, dass die Regierung die Reformvorschläge der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe nur halbherzig umsetze. "Wesentliche Elemente wie das Hinterfragen der doppelten Rolle des Aufsichtsrates, das Verbot von Offshore-Geschäften oder die Trennung von Treasury und Risikomanagement bleiben auf der Strecke", kritisiert die Grüne Wirtschaftssprecherin Ruperta Lichtenecker.

ÖVP-Staatssekretär Reinhold Lopatka argumentierte im Ausschuss, auf ein totales Verbot von Off-Shore-Geschäften habe man verzichtet, weil man nicht ausschließen könne, "dass der eine oder andere ÖBFA-Partner Off-Shore-Anteile besitzen könnte."

Keine Bank

Im Übrigen, so Lopatka, sei bei den kritisierten Veranlagungen der Bundesfinanzierungsagentur, die von Ratingagenturen bestens beurteilt worden seien - nur in einem Fall ein Zahlungsausfall bei Zinsen eingetreten.

SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder betonte, die ÖBFA sei keine Investmentbank, sondern habe in ihrer Geschäftspolitik nur das Ziel zu verfolgen, für den Staat notwendige Liquidität zu möglichst günstigen Bedingungen zu schaffen. Off-Shore-Veranlagungen seien zu vermeiden, hielt der Staatssekretär fest.

Um Ausfallsrisiken bei der Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu reduzieren, hat die ÖBFA künftig folgende Vorgaben: Vieraugenprinzip bei Veranlagungsentscheidungen des ÖBFA-Vorstandes, Einzelentscheidungen sind nicht mehr möglich. Alle Verträge und Willenserklärungen müssen künftig mit zwei Unterschriften versehen werden.

Es gelten künftig auch dieselben Sorgfaltspflichten wie für die Geschäftsführer einer Bank, hieß es zum Novellen-Inhalt. Und maximal ein Drittel des jährlichen Finanzierungsbedarfs darf kurzfristig veranlagt werden.

Die Novelle passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien. Ein Antrag auf Vertagung war zuvor abgelehnt worden. (APA)