Eisenstadt - Über die Domweber Baugesellschaft mbH mit Sitz in Oberwart ist am Mittwoch vom Landesgericht Eisenstadt das Konkursverfahren eröffnet worden. Laut KSV1870 beträgt der Schuldenstand nach Unternehmensangaben 7,4 Mio. Euro. Damit handle es sich um die heuer bisher größte Insolvenz im Burgenland. Eine Fortführung des Unternehmens, das 74 Mitarbeiter beschäftigt, sei geplant. Nach dem morgen, Donnerstag, in Kraft tretenden neuen Insolvenzrecht soll versucht werden, den rund 280 betroffenen Gläubigern einen Sanierungsplan anzubieten.

Die Aktiva werden nominell mit 4,9 Mio. Euro angegeben. In dieser Summe seien auch bisher nicht einbringliche Forderungen im Ausmaß von 2 Mio. Euro aus einem Großauftrag im Zuge der Errichtung des Institute of Science and Technology (IST) in Maria Gugging in Niederösterreich enthalten.

Als Hauptgrund für die Insolvenz - der Konkurs wurde auf Antrag des Unternehmens selbst eröffnet - seien "erhebliche Probleme" bei der Abwicklung dieses Großauftrages mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Mio. Euro genannt worden. Von der Auftraggeberseite sei nur ein Bruchteil der Werklohnforderung bezahlt worden, hieß es vom KSV1870.

Engpass

Laut dem Österreichischen Verband Creditreform (ÖVC) sei die Auftraggeberin Ende 2009 vom Vertrag zurückgetreten, wodurch ein massiver Liquiditätsengpass entstanden sei. Die Domweber Baugesellschaft mbH hatte ihren Unternehmenssitz bis 9. Juni dieses Jahres im steirischen Fürstenfeld. Der Betrieb besteht seit 1923 und wurde 1987 in eine GmbH umgewandelt.

Zur Masseverwalterin wurde die Oberwarter Rechtsanwältin Elisabeth Hrastnik bestellt. Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung beim Landesgericht Eisenstadt ist für den 9. August angesetzt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen läuft bis 26. Juli.

Das Insolvenzverfahren wurde noch nach dem alten Insolvenzrecht eröffnet. Ab morgen, Donnerstag, ist die neue Rechtsvorschrift in Kraft. Sie ermöglicht Schuldnern, anstelle eines Zwangsausgleiches einen Sanierungsplan anzubieten. Dieser soll laut KSV bereits den Regeln des neuen Insolvenzrechts folgen, das für die Annahme von Sanierungsplänen erleichterte Bedingungen vorsieht.

Das Unternehmen soll in der Vergangenheit bereits einen außergerichtlichen Sanierungsversuch unternommen haben. Nach Einschätzung des Kreditschutzverbandes sei dies bei Bauunternehmen problematisch. Denn dabei müssten alle Gläubiger gleich behandelt werden. Aufgrund der großen Anzahl alle unter einen Hut zu bringen, sei jedoch in der Praxis kaum darstellbar, so KSV-Experte Alexander Klikovits zur APA. Deshalb müsse man sich die Phase der außergerichtlichen Sanierung ganz genau ansehen. (APA)