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Eine iranische Frau posiert als Steinigungsopfer bei einer Demonstration gegen Irans Atomprogramm 2005 in Brüssel.

Foto: Reuters/Roge

Teheran - Bis zu den Schultern wird die Verurteilte eingegraben, dann werfen die Henker Steine auf sie, klein genug, sodass sie nicht sofort stirbt. Sakineh Mohammadie Ashtiani, 43 und zweifache Mutter, soll so hingerichtet werden - weil sie angeblich Ehebruch begangen hat. Menschenrechtsorganisationen versuchen nun, sie durch Proteste zu retten.

2006 wurde Ashtiani zu 99 Peitschenhieben verurteilt, weil sie gestanden hatte, ihren Mann betrogen zu haben. Kurz darauf verurteilte sie ein höheres Gericht wegen desselben Vergehens zum Tod durch Steinigung. Ashtiani widerrief ihr Geständnis - erfolglos. Das oberste Gericht bestätigte das Urteil, am Sonntag ordnete es nun an, dass Ashtiani so bald wie möglich hinzurichten sei.

"Nach meiner Erfahrung kann nur mehr internationaler Druck sie jetzt retten" , sagt Mina Ahadi, Vorstand des Internationalen Komitees gegen Steinigung und Todesstrafe zum Standard. "Steinigungen sind ein wichtiges Instrument für das Regime, weil sie so brutal sind und den Menschen Angst machen. Aber es gibt im Iran eine große Bewegung dagegen" , erklärt Ahadi. Sie und ihre Mitstreiter haben bereits zwölf Menschen davor gerettet, gesteinigt zu werden - "nur durch Proteste. Und ich bin optimistisch, dass wir auch Ashtiani retten."

Sechs Steinigungen seit 2004

In den vergangenen vier Jahren wurden im Iran sechs Menschen gesteinigt, 13 warten auf ihre Steinigung. Seit Jahresbeginn richtete das Regime laut Amnesty International 126 Menschen hin.

Um zu einer Steinigung verurteilt zu werden, müssten laut iranischem Recht mindestens vier Männer als Zeugen aussagen, die die beschuldigte Person beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Partner gesehen haben. Männer, die gesteinigt werden, werden bis zur Hüfte eingegraben, Frauen bis zu den Schultern. Gelingt es einem Delinquenten, sich während der Steinigung zu befreien, wird er nicht hingerichtet: Die Strafe wird dann in lange Haft umgewandelt. (tob/DER STANDARD, Printausgabe, 8.7.2010)