Im Standard vom 13. Juli 2010 schreibt Clemens Wallner, wirtschaftspolitischer Koordinator der Industriellenvereinigung, einen polemischen Artikel gegen Martin Schürz von der Oesterreichischen Nationalbank. Ausgangspunkt seiner Polemik ist eine vor kurzem veröffentlichte Studie von Martin Schürz über die Verteilung des Grundvermögens in Österreich und seine Forderung nach Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Ich will mich in die Polemik nicht einmischen, sondern zur Versachlichung einer Steuerdebatte beitragen:

Clemens Wallner meint zunächst, dass die Erbschaftssteuer zu einer Doppelbesteuerung führe, weil die Erbschaft aus dem bereits versteuerten Einkommen eines Erblassers erfolgt und deshalb abzulehnen sei. Das Argument zeigt zunächst, dass der Kritiker nicht sehr intensiv über das Steuersystem nachdenkt. Wenn er einkaufen geht und sein versteuertes Einkommen ausgibt, wird es nochmals besteuert und zwar mit der Umsatzsteuer oder mit anderen Verkehrs- und Verbrauchsteuern. Das ist in einer Kreislaufwirtschaft so, folgt man seiner Argumentationslogik, müsste man alle Steuern abschaffen.

Österreichischer "Alleingang"

Es gibt aber sehr gewichtige Argumente, die für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer sprechen. Die kommen nicht nur von Marx und Engels, sondern von Steuerexperten mit unterschiedlichster politischer Einstellung.

Ich kenne keinen Steuerexperten, der bei abgeschalteter Kamera nicht zugibt, dass eine Erbschafts- und Schenkungssteuer systemnotwendig ist.

Es ist kein Zufall, dass in jedem Steuersystem der westlichen Welt, außer in Österreich, unentgeltliche Zuflüsse in irgendeiner Form steuerlich erfasst werden. Nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern weil es eben notwendig ist, um andere Steuern - insbesondere die Einkommensteuer - vernünftig administrieren zu können.

Wenn bei einer Betriebsprüfung ein ungeklärter Vermögenszuwachs aufgedeckt wird, kommt immer die Ausrede einer Schenkung. Die Ausrede wurde nur deshalb sparsam gebraucht, weil dann natürlich die Hinterziehung der Schenkungssteuer zugegeben werden musste.

Mit dem Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer war es deshalb notwendig, ein kompliziertes Schenkungsmeldegesetz zu schaffen, um zumindest bei Großschenkungen dieses Ventil zu stopfen. Aber selbst bei gemeldeten Schenkungen ergeben sich durch den Wegfall der Steuer erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer: Durch das Verschenken von Firmenanteilen in der Familie kann ein Unternehmer steuerfrei Familiensplitting des Einkommens und der Einkommensteuer betreiben, was ein Arbeitnehmer nicht kann.

Abgesehen von diesen steuertechnischen Überlegungen müssen die Gegner der Erbschaftssteuer aber erklären, warum der Vermögenserwerb durch Arbeit in Österreich sehr hoch und der Vermögenserwerb durch Schenkung oder Erbschaft gar nicht besteuert werden soll.

Das steuerliche Hauptproblem des Industriestandorts Österreich ist die auch im internationalen Vergleich hohe Besteuerung der Arbeit; durch eine Vermögensbesteuerung nach europäischem Standard könnte dieses Problem deutlich gemindert werden. Wäre das nicht ein vernünftiger Weg, den auch die Industriellenvereinigung gehen könnte? (Otto Farny, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 16.7.2010)