Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Volker Rosenkranz, Sohn der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "News". Tatzeitpunkt soll der 24. April 2010 gewesen sein. Einen Tag später, am 25. April 2010, fand die Bundespräsidentschaftswahl statt, bei der Barbara Rosenkranz für die FPÖ angetreten ist.

Laut dem Nachrichtenmagazin "News" vorliegenden Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien und der Wiener Polizei war Volker Rosenkranz in einen Zwischenfall vor dem Wiener Rathaus verwickelt, der um 1 Uhr 45 stattgefunden habe. Eine Gruppe von Schülern sei von Rosenkranz angepöbelt worden. Dabei habe er auch zwei Mal die Äußerung "Heil Hitler" getätigt und einen der Schüler gestoßen.

Fotos von Rosenkranz mit ihren Kindern ausschlaggebend

Rosenkranz habe zudem behauptet, der Sohn der Präsidentschaftskandidatin zu sein, was ihm jedoch nicht geglaubt wurde. Erst als die Schüler nach der Wahl Fotos der Präsidentschaftskandidatin mit ihren Kindern sah, wurde Volker Rosenkranz als Sohn von Barbara Rosenkranz identifiziert.

Barbara Rosenkranz sagt zu "News" über die Anzeige: "Ich weiß davon nix. Ich muss da erst mit meinem Sohn darüber reden." Zur APA sagte sie später, sie habe mit ihrem Sohn bereits über die Vorwürfe gesprochen: "Mein Sohn hat sehr glaubwürdig geschworen, dass er das natürlich nicht gesagt hat." Eine derartige Aussage würde auch überhaupt nicht zu ihm passen, so Rosenkranz. 

Rosenkranz vermutet "billige Medien-Inszenierung"

In einer Aussendung stellte Rosenkranz daraufhin die Ereignisse wie folgt dar: In der fraglichen Nacht sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten ihres Sohnes und einer Gruppe von Schülern gekommen. Ihr Sohn habe daraufhin lediglich schlichtend eingegriffen. Die Ereignisse seien eine billige Medien-Inszenierung, um der FPÖ vor den Wahlen im Herbst zu schaden, vermutet Rosenkranz. (red, derStandard.at, 21.7.2010)