Zaklina Skrabal fühlt sich diskriminiert.

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Wien/Dornbirn - Als Zaklina Skrabal mit der Wirtschaftskammer Vorarlberg telefonierte, konnte sie es gar nicht glauben: "Wie, das geht gar nicht?", fragte sie entsetzt in ihrem norddeutschen Akzent, als die Dame ihr erklärte, dass sie in Österreich nicht als Personalvermittlerin arbeiten darf. Für den Beruf bekommt sie keinen Gewerbeschein - weil sie Kroatin ist.

Aufgewachsen ist Skrabal in Hamburg: "Deutsch ist für mich meine Muttersprache. Ich wurde dort auch nie diskriminiert. Ich darf in Deutschland alles, außer Bundeskanzlerin werden." Vor fünf Jahren kam sie nach Wien, nun sollte sie für eine Schweizer Personalvermittlungsfirma ein Büro in Dornbirn aufbauen - bis die Wirtschaftskammer ihr dazwischenkam.

Laut österreichischem Gewerberecht gibt es drei Branchen, in denen nur EWR-Bürger ein Gewerbe anmelden dürfen: Rauchfangkehrer, Waffenhändler und Personalvermittler. "Wenn mir einer das erklären kann, ist es ja okay. Aber so fühle ich mich diskriminiert", sagt Skrabal.

"Rauchfangkehrer üben hoheitliche Aufgaben aus, sie stellen sicher, dass feuerpolizeiliche Auflagen eingehalten werden", erklärt Leo Gottschaml von der Wirtschaftskammer. "Waffenhändler waren immer schon national beschränkt, Personal vermitteln durften bis 1994 nur Behörden und bis 2002 nur Österreicher. Das wurde also bereits liberalisiert." Kroatien sei eben kein EWR-Land - "das ist nun einmal so".

Vergangene Woche hat Skrabal eine Diskriminierungsbeschwerde bei der EU-Kommission eingebracht, in den kommenden Tagen erwartet sie eine Antwort. "Als ich das der Juristin in der Wirtschaftskammer erzählt habe, hat sie nur gelacht und gemeint, das würde mir nichts nutzen", erzählt sie.

Die österreichische oder deutsche Staatsbürgerschaft will sie nicht annehmen: "Warum kann ein Mensch nicht bleiben, was er ist, wenn er für einen Beruf eine bestimmte Befähigung hat?", sagt sie. "Ich habe gegen niemanden hier etwas, nur: Ich möchte als Personalvermittlerin arbeiten, warum kommt man mir da nicht entgegen?"

Eine rechtliche Möglichkeit gibt es für Skrabal noch: Laut einem Passus im Gewerberecht haben Familienangehörige von EWR-Bürgern die gleichen Rechte wie EWR-Bürger, wenn sie für diese unterhaltsberechtigt sind. Das könnte Skrabal helfen: Ihr 17-jähriger Sohn ist deutscher Staatsbürger. (Tobias Müller, DER STANDARD - Printausgabe, 23. Juli 2010)