Das Unternehmen fun-components  hat einen Steh-Elektroroller entwickelt. Optisch ist dieser eine kompakte Alternative zu den Gefährten des US-Unternehmens Segway. Der Personentransporter "Ewee-PT"  wartet auch mit einem schlankeren Preis auf. Der deutsche Hersteller versteht das Gerät aber nicht als direkten Konkurrenten zu Segways.

"Es ist eher eine konsequente Erweiterung der Palette im Bereich der 'lokalen Mobilität'. Der Ewee-Pt kann eine Lücke in Bereichen schließen, in denen ein Segway vielleicht etwas 'überambitioniert' ist", meint Chris Krohne, Geschäftsführer bei fun-compunents, auf Nachfrage von pressetext. Dabei ist der Roller nicht zuletzt für den Einsatz in Innenräumen konzipiert.

Günstig lokal unterwegs

"Hintergrund der Entwicklung war der Gedanke, einen kompakten selbst-balancierenden Roller zu entwickeln, der optimal für den Indoor-Bereich geeignet ist", erklärt Krohne. Daher fällt der Ewee-PT mit 25 Kilogramm merklich leichter aus als Segway-Modelle. Die Standfläche des deutschen Gefährts nimmt nicht einmal die Größe eines DIN-A4 Blattes ein. Dennoch verspricht der Roller mit Joystick-Lenkung Spitzengeschwindigkeiten von immerhin 16 Stundenkilometern. Damit kann ein Nutzer also recht flott beispielsweise durch Produktionshallen, Einkaufszentren oder Flughäfen flitzen.

Im Prinzip ist der Einsatz auch draußen, etwa in Fußgängerzonen, möglich. Allerdings beträgt die Reichweite mit einer Akkuladung nur acht Kilometer. Doch auf längere Touren wurde der Ewee-PT von vornherein nicht ausgelegt. "Aus eigener Erfahrung ist eine längere Fahrt auf einem Segway nicht sonderlich bequem", begründet Krohne. Eine Upgrade-Lösung mit einem Lithium-Polymer-Akku wird nutzern aber auf Wunsch längere Ausfahrten ermöglichen.

Privat-Start

Der Ewee-PT kann für knapp 800 Euro bei fun-componetens vorbestellt werden und ist ab 5. September verfügbar. Zum Start dürfte er auf die Nutzung im nicht-öffentlichen Raum beschränkt sein. "Wir beabsichtigen, für den Ewee-PT eine Zulassung als elektronische Mobilitätshilfe zu erlangen", betont aber Krohne. Gemäß der "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" von Juli 2009 dürfte der Kompaktflitzer dann auch Straßen beziehungsweise möglichst Schutz- oder Radfahrstreifen befahren. (pte)