Ein Kreativer aus Frankfurt wurde aufgrund übermäßigen Pornokonsums gefeuert. Die fristlose Kündigung erfolgte zu Recht - ein Arbeitsgericht bestätigte die Vorgehensweise der Agentur. "Die Firma hatte den Mann vor die Tür gesetzt, nachdem auf seinem Büro-Rechner hunderte von Pornos gefunden worden waren", berichtet etwa der Branchendienst W&V von dem Fall.

Der Werber hatte ins Treffen geführt, dass die Pornos seiner "Inspiration" dienten. Pornografie sei in der Werbebranche ein "wichtiger Ideengeber", argumentierte er. Laut dem Urteil des Arbeitsgerichts war das Material allerdings "zu stark und zu eindeutig pornografisch". Die Kündigung war rechtens. (red)