Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl bietet Anlegern einen Vergleich an. Vom "Aktienkauf auf Probe" hält er aber nichts.

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Wien - Die Arbeiterkammer (AK) spricht von langen Verhandlungen, die Meinl Bank von einer sozialen und fairen Lösung. Herausgekommen ist jedenfalls ein Vergleich, den die Bank mit der Kammer und auch mit dem Anlegeranwalt Harald Christandl geschlossen hat. Profitieren könnten davon rund 5500 Meinl-European-Land-Anleger - das sind etwa die Hälfte jener Anleger, die sich ob der hohen Kursverluste mit den MEL-Papieren mit Klagen gegen die Meinl Bank gestellt haben.

Ansprüche werden abgetreten

Der Vergleich sieht so aus: Die Anleger treten ihre Ansprüche, die sie gegenüber den Finanzberatern, MEL (heute Atrium) und der Republik Österreich haben, an die Meinl Bank ab. Die Bank erstattet den Anlegern rund ein Drittel der Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem in Folge der Kursverluste geringeren Wert der Veranlagung. Die Meinl Bank entscheidet, ob sich aus den Klagen gegenüber Beratern oder Atrium weitere Ansprüche ableiten lassen - im Falle gewonnener Verfahren würden die Anleger einen weiteren Betrag erhalten. Die MEL-Papiere können die Anleger ebenfalls behalten. Die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung richtet sich nach dem eingesetzten Kapital. "Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger", erklärt AK-Direktor Werner Muhm. Bis zu 12,4 Millionen Euro könnte die Meinl Bank allein an jene Anleger zahlen, die sich von der AK vertreten haben lassen.

Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen von der AK beziehungsweise von der Anwaltskanzlei Christandl ein entsprechendes Schreiben mit Informationen zu dem Angebot, das bis zum 15. September an die Meinl Bank zu schicken ist - so man den Vergleich annehmen möchte.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl hält fest, dass diese Lösung keine Präjudizierung von gerichtlich anhängigen Anlegerverfahren sei. Weinzierl: "Juristisch gesehen ist die Bank der falsche Adressat für diese Klage, denn der überwiegende Teil der Anleger wurde von unabhängigen Finanzdienstleistern beraten - diese müssten im Falle einer Fehlberatung haften."

Soziale Abfederung

Man habe sich aber zu diesem Schritt entschlossen, "weil wir als Bank einen Beitrag zur sozialen Abfederung von finanziellen Verlusten, die Kleinanlegern im Zuge der Wirtschaftskrise entstanden sind, leisten wollen" , erklärt Weinzierl via Aussendung. Vom "Aktienkauf auf Probe, also Gewinnmitnahmen bei steigenden Kursen und Klagen bei fallenden Kursen" hält Weinzierl nichts. Das wäre "ein fatales Signal für den heimischen Finanzmarkt.

Mit dem Vergleich werden die Klagen zwischen AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und Meinl Success beendet. Keine Auswirkung hat die Einigung auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und AK-Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die MEL-Zertifikate vertrieben haben. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.8.2010)