Eisenstadt - Über den Verdächtigen im Fall der ermordeten und in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) verbrannten Lydia D. ist am Mittwochvormittag die Untersuchungshaft verhängt worden. Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Theresia Schneider-Ponholzer, mit. Als Haftgründe wurden Flucht- und Verdunkelungsgefahr genannt.

Aufgrund der Beweislage gehe man davon aus, dass es eine Nahbeziehung zwischen Täter und Opfer gegeben habe. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass der Verdächtige, ein 58-jähriger Österreicher mit argentinischen Wurzeln und die 72-jährige Pensionistin am Tag der Tat in Kontakt gewesen sein. Dass sich das Opfer und der Verdächtige kannten, gehe aus der bei der Pensionistin gefundenen Korrespondenz hervor. In die Indizienkette, die zur Verhängung der Untersuchungshaft über den Verdächtigen führte, reiht sich auch das Obduktionsergebnis. Demnach gab es eine massive Gewalteinwirkung gegen den Schädel von Lydia D. Danach wurde die Pensionistin angezündet.

Zurückhaltend gab man sich am Mittwoch seitens der Behörden im Fall Lydia D. weiterhin bezüglich eines Motivs. Medienberichten zufolge soll die 72-jährige Frau vor ihrem Verschwinden von einer Bank Geld abgehoben haben. "Objektive Anhaltspunkte, die über Spekulationen hinausgehen, gibt es derzeit nicht", sagte Schneider-Ponholzer zur APA.

Die an der Leiche sichergestellten biologischen Spuren werden nun einer DNA-Analyse unterzogen. Mit Ergebnissen wird in einigen Wochen gerechnet. Mit der Verhängung der U-Haft begann eine 14-tägige Frist zu laufen. Danach findet eine Haftprüfungsverhandlung statt. (APA)