Wien - BZÖ und FPK können sich weiterhin nicht mit der Berichterstattung über angebliche Konten von und Geldflüsse zu Jörg Haider abfinden und ritten auch am Mittwoch wilde Attacken gegen die österreichischen Medien. Die müssen sich wieder einmal mit dem NS-Hetzblatt "Der Stürmer" vergleichen lassen, attestierte doch der steirische BZÖ-Obmann Gerald Grosz der aktuellen Berichterstattung "Stürmer-Qualität". Berichte über Haider setzte er mit Judenhetze im Dritten Reich gleich.
"Journalisten, die erstunkene und erlogene Behauptungen wider besseres Wissens aufrechterhalten und weiter lancieren, sind um keinen Deut besser als die NS-Propagandamacher und ihre Hetzkampagnen", schrieb Grosz. "Damals waren es Juden und Andersdenkende, gegen die gehetzt wurde, heute ist es ein Verstorbener, dem man mit unhaltbaren Gerüchten posthum schaden will."
Unliebsame Medien mit dem "Stürmer" zu vergleichen, hat im rechten Lager quasi Tradition: 2007 empörte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einem solchen Vergleich. Anlass war damals der Abdruck von Jugendfotos, die angebliche Wehrsportübungen zeigten.
Kritik von Pressevertretern
Scharfe Kritik an Grosz Äußerungen kommt von Pressevertretern. Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer sprach gegenüber der APA von einem "Verbrechen am Recht auf freie Meinungsäußerung" und forderte den Urheber des Vergleichs, den steirischen BZÖ-Obmann Gerald Grosz, zum Rücktritt auf. "Aus unserer Sicht ist das ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit", sagte Bauer. "Wenn ein Politiker, der ausgerechnet aus dieser Ecke kommt, mit so einer Aussage an die Öffentlichkeit geht, ist das demaskierend." BZÖ und FPÖ hätten "immer schon die Meinungsfreiheit bekämpft", so Bauer. "Die Aussage demaskiert sich selbst. Ich fordere den Urheber auf, zurückzutreten".
Der Sprecher des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ), Hannes Schopf, versteht die Aufregung des Dritten Lagers nicht: "Der Vergleich richtet sich selbst, da steckt auch viel historisches Unwissen dahinter." Es sei die Aufgabe der Presse, "aufklärungsbedürftige Vorgänge aufzuzeigen, sei es gelegen oder ungelegen". Dies habe unter Bedachtnahme der Unschuldsvermutung zu geschehen, so Schopf: "Und das ist passiert." Nachsatz: "Den Herren sei empfohlen, die Aufzeichnungen von Walter Meischberger im Detail nachzulesen. Dann stoßen sie auf die Quelle der aufklärungsbedürftigen Vorgänge." (APA)