Wien - Im Wiener Landtag ist am Donnerstagnachmittag der Beharrungsbeschluss zum Wiener Ausländerwahlrecht gefällt worden. Die Regelung, wonach Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten auf Bezirksebene zur Wahlurne schreiten dürfen, hat vergangenen Dezember den Landtag passiert. Anfang 2003 folgte ein Einspruch des Ministerrats. SPÖ und Grüne haben das Gesetz nun erneut beschlossen. Integrationsstadträtin Renate Brauner (S) freute sich über einen "wichtigen Integrationspolitischen Schritt". Kritik kam von ÖVP und FPÖ.

In der Debatte sprach der SP-Abgeordnete Kurt Stürzenbecher von einem "Quantensprung für mehr Demokratie in Wien". Der Einspruch der Bundesregierung sei "sachlich und inhaltlich nicht gerechtfertigt" gewesen. Bundesinteressen seien dadurch nämlich in keiner Weise gefährdet, zeigte sich Stürzenbecher überzeugt. Die Regelung sei, so versicherte er, verfassungskonform.

Nach Ansicht der amtsführenden Grün-Stadträtin Maria Vassilakou, sei die Gewährung des Wahlrechts sehr wohl ein Weg, Zuwanderer zu Wienern zu machen. Erstaunt zeigte sie sich über das - von der ÖVP - eingebrachte Argument, wonach Bezirksräte "zweiter Klasse" entstehen, da Ausländer nicht Bezirksvorsteher oder Vorsteher-Stellvertreter werden dürfen. Das Rezept der ÖVP laute nämlich, gar kein aktives und passives Wahlrecht, und damit gar keine Migranten als Bezirksräte: "Was ist denn da bitte diskriminierender?"

FP-Parteiobmann Hilmar Kabas bekräftigte, dass die Freiheitlichen gemeinsam mit der Wiener ÖVP die Regelung beim Verfassungsgerichtshof anfechten werden. Gegen das kommunale Ausländerwahlrecht gebe es aber nicht nur juristische Bedenken, sondern auch politische: "Das Hauptargument ist, dass das Wahlrecht eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte darstellt." Dieses Recht werde durch das Gesetz ausgehöhlt, versicherte der FP-Chef.

Der ÖVP-Klubchef Matthias Tschirf betonte ebenfalls, "dass es das Wahlrecht nur mit der Staatsbürgerschaft geben kann". Diese sei ein Ausdruck der Integration. Kritik übte Tschirf daran, dass der Einspruch des Ministerrats nicht als Anlass für eine eingehende Diskussion genutzt worden sei: "Das wäre eine Chance gewesen, in intensive Gespräche und Hearings einzutreten." Tschirf forderte weiters die Ausdehnung des Wahlrechts - jedoch nicht auf Zuwanderer, sondern auf Personen mit Zweitwohnsitz in Wien. (APA)