Bei betrieblichen Pensionskassen kommen im Verhältnis zu den Anspruchsberechtigten drei wesentliche Paramter zur Anwendung:

  • Mindestertrag Dieser ist gesetzlich als Sicherheitsnetz verankert und liegt derzeit bei 1,52 Prozent. Wird dieser nicht erwirtschaftet, so ist die Pensionskasse beziehungsweise ihre Eigentümer verpflichtet, Kapital aus ihren Eigenmittlen nachzuschießen.

  • Rechnungszins Wird hingegen der von der Finanzmarktaufsicht zu genehmigende Rechnungszins nicht erwirtschaftet, so werden Anwartschaften und Pensionsleistungen gekürzt - heuer um durchschnittlich fünf bis zehn Prozent. Derzeit liegen die Rechnungszinssätze je nach Pensionskasse zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent.

  • Rechungsmäßiger Überschuss Wird der RÜ nicht erwirtschaftet, so muss laut Gesetz die Schwankungsrückstellung der Pensionskasse aufgelöst werden. 1999 lagen dies Schwankungsrückstellungen noch bei rund sieben Prozent der verwalteten Vermögen. Durch die triste Börsensituation sind die Schwankungsrückstellungen mittlerweile aufgezehrt. (miba/DER STANDARD Print-Ausgabe, 25.4.2003)