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Erwin Buchinger (links) geht als Behindertenanwalt 2011 in Karenz, Sozialminister Rudolf Hundstorfer muss für ihn eine Vertretung suchen.

Foto: APA/Jäger

Wien - Bis Ende des Jahres soll es ein neues Behinderteneinstellungsgesetz geben, die Verhandlungen sind bereits im Finale. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will bis Jänner 2011 das neue Gesetz verabschieden.

Darin soll der besondere Kündigungsschutz, der jetzt bereits nach sechs Monaten eines Anstellungsverhältnisses in Kraft tritt, auf 36 Monate angehoben werden. Es herrsche bereits Konsens unter den Behindertenverbänden, sagt Klaus Voget vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV). Außerdem sollen die Ausgleichstaxen, mit denen sich Unternehmen von der Einstellung behinderter Menschen freikaufen können, angehoben werden. Voget hofft darauf, dass dann wieder mehr Arbeitgeber behinderte Menschen einstellen.

Derzeit kommen laut Angaben des Dachverbandes nur knapp 23 Prozent der Unternehmen ihrer Einstellungspflicht nach. Laut Gesetz müsste ab 25 Personen ein Behinderter eingestellt werden. Mit 223 Euro monatlich kann sich ein Unternehmen davon "freikaufen" .

Problematisch gestalten sich noch die Verhandlungen zwischen den Behindertenverbänden und den Sozialpartnern. Die Gewerkschaft habe Angst, die ausgehandelten Privilegien wieder herzugeben, glaubt Voget. Eigene Vorstellungen hat die Wirtschaftskammer, die für die komplette Aufhebung des Kündigungsschutzes eintritt. Dieser sei "kontraproduktiv" , sagt Rolf Gleißner, Sozialrechts-Experte der Kammer. "Dieser Kündigungsschutz verhindert, dass Betriebe mehr Menschen mit Behinderung einstellen. Gerade in Zeiten unsicherer Konjunktur sind die Unternehmen bei der Einstellung vorsichtig, weil die Beendigung des Dienstverhältnisses nur schwer möglich ist."

Die grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer steht den Vorstößen der Behindertenverbände skeptisch gegenüber: "Eine Lockerung des Kündigungsschutzes kann nur gekoppelt mit Begleitmaßnahmen passieren." Behindertenanwalt Erwin Buchinger, ehemaliger Sozialminister, kann sich die Ausweitung der Frist auf ein bis zwei Jahre vorstellen.

Buchinger will als Behindertenanwalt Mitte 2011 in Karenz gehen - und hat noch keine Vertretung. Für die bietet sich Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, an. Der hat sich vor einem halben Jahr mit Buchinger ein Match um den Job geliefert und würde nun wieder zur Verfügung stehen. Hundstorfer ist skeptisch: Huainigg müsste dafür sein Mandat im Nationalrat zurücklegen.

(Saskia Jungnikl/Thomas Schweinberger, DER STANDARD, Printausgabe, 5.8.2010)