Zwölf ehemalige Mitarbeiter des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), die sich im Internet um eine neue Stelle beworben haben, müssen mit scharfen beamtenrechtlichen Konsequenzen rechnen. Möglicherweise drohen ihnen der Verlust von Pensionsansprüchen oder sogar eine Haftstrafe, wie Bild.de am Freitag unter Berufung auf das Kanzleramt und den Bundesnachrichtendienst berichtete. Demnach suchten die früheren Geheimdienstmänner bei dem Internet-Jobkontaktnetzwerk Xing eine neue Stelle. Dabei verwiesen sie auf ihre frühere Geheimdienst-Mitarbeit und machten detaillierte Angaben zu ihrer Tätigkeit für den BND.

"Mitarbeiter unseres Hauses sind auch nach Beendigung der Tätigkeit zu Stillschweigen über ihnen dienstlich bekanntgewordene Angelegenheiten verpflichtet."

BND-Sprecher David von Kiedrowski sagte BILD.de: "Mitarbeiter unseres Hauses sind auch nach Beendigung der Tätigkeit zu Stillschweigen über ihnen dienstlich bekanntgewordene Angelegenheiten verpflichtet." Das umfasse sowohl Erkenntnisse aus der Arbeit als auch die Funktion des Mitarbeiters beim Bundesnachrichtendienst selbst. Zulässig sei nur die Angabe des Dienstherrn BND, etwa in Bewerbungsverfahren, sagte Kiedrowski. Aus dem Kanzleramt in Berlin hieß es dazu laut Bild.de: "Beamte des BND haben - auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses - Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten zu bewahren." Das gelte auch für alle übrigen Angestellten und freien Mitarbeiter, die eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) rechnet mit harten Sanktionen gegen die ehemaligen BND-Mitarbeiter. Im Fall der Xing-Jobprofile könnte es sich laut DBB um Vergehen des Landesverrats oder um die Preisgabe von Staatsgeheimnissen handeln. Das hätte gravierende Konsequenzen. "Sind die entsprechenden Tatbestände erfüllt, liegt das Strafmaß bei Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren", sagte DBB-Sprecherin Britta Ibald zu Bild.de. Auch der Verlust der Pensionsansprüche könnte nach Angaben des Beamtenbundes drohen. (APA)