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Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Seit Anfang Juli ist in Österreich sozusagen amtlich, dass das Haareschneiden und andere Verschönerungsaktion im oberen Schädelbereich bei Frauen und Männern zu gleichen Preisen zu erfolgen haben. Anlass war die Werbeaktion eines Friseursalons, der einen „Modehaarschnitt – komplett für Damen“ um 30 Euro, einen „Modehaarschnitt – komplett für Herren“ hingegen um 17,50 Euro angeboten hatte. Die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt erkannte dies als frauendiskriminierend - und bekräftigte damit, was hierzulande an sich bereits seit August 2008 vorgeschrieben ist: Dass der Zugang zu Dienstleistungen laut einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 für Angehörige beider Geschlechter zu den gleichen Bedingungen erfolgen muss.

Nun ist es aus weiblicher Perspektive sehr begrüßenswert, wenn die fachkundige Behandlung der Schädelzier tendenziell billiger wird. Doch zu verzweifeltem Haareraufen wird diese Entscheidung weder bei Österreichs FriseurInnen noch bei Österreichs Männern führen. Zeigt sie doch alle Beschränkungen auf, denen die EU-Gleichbehandlungspolitik derzeit (noch) unterworfen ist – vor allem wenn, wie in Österreich der Fall, nur das vorgeschriebene Minimum umgesetzt wurde.

Denn – erstens – ist der Spruch nicht verbindlich, sondern rechtlich nur als Aufforderung zu verstehen, die man sanktionslos ignorieren kann. Und – zweitens – fehlen der Gleichbehandlungskommission Mittel und Möglichkeiten, die Entscheidung breiter bekannt zu machen: Im Unterschied zu den Gleichbehandlungsbehörden zum Beispiel in Großbritannien, Irland und den skandinavischen Ländern ist die österreichische Stelle nach wie vor beschämend unterdotiert.

Zudem gehen –drittens – derlei Entscheidungen an den Fallstricken der Mann-Frau-Ungleichbehandlung, wie sie sich heute äußert, ziemlich vorbei. Weder der Umstand, dass hinter dem Friseursessel meist Frauen stehen, die zu niedrigen (Frauen)löhnen arbeiten, wird dadurch angesprochen, noch die fortgesetzte Minderbezahlung von Frauen für gleiche Arbeitsleistungen. Somit ist die Gleichbehandlungsaufforderung beim Friseur ein positiver, aber ziemlich machtloser Schritt, der dem stärker werdenden Druck von Männer(rechtler)n gegen Frauen wenig entgegenhält.

Irene.Brickner@derStandard.at