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Wien - Angesichts der explodierenden Staatsverschuldung wird auch in Österreich die Forderung nach einer Schuldenbremse nach deutschem Vorbild laut. Sowohl Industriellenvereinigung als auch das Institut für Höhere Studien (IHS) sprechen sich für ein solches Instrument aus. Das Finanzministerium sieht dafür hingegen keinen Anlass, denn die im Finanzrahmen gesetzlich verankerte Ausgaben-Obergrenze sei bereits eine Schuldenbremse, argumentiert man dort. IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren und Ulrich Schuh vom IHS sehen das im Gespräch mit der APA etwas anders.

In deutscher Verfassung verankert

Die in Deutschland 2009 beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Die Regelung ist in der Verfassung verankert.

Der österreichische Finanzrahmen 2011 bis 2014 regelt, wie viel Geld die Regierung in den kommenden vier Jahren maximal ausgeben darf. Erstmals werden dabei nach einer Reform des Haushaltsrechts gesetzlich verpflichtende Ausgaben-Obergrenzen für die einzelnen Ministerien festgelegt. Finanzminister Josef Pröll spricht gerne von einer "gesetzlich bindenden Schuldenbremse". In seinem Ressort sieht man daher auch keinen Grund für weitere Instrumentarien. Die Ausgaben-Obergrenzen seien schon gesetzlich bindend, es mache daher keinen Sinn, das in der Verfassung zu verankern, sagte ein Sprecher.

Schuh widerspricht Pröll

"Das ist nur halbrichtig", hält dem Schuh entgegen. Zwar gebe es Ausgaben-Obergrenzen, diese grenzen allerdings nicht die Staatsschulden ein. Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf als eingenommen wird, sagte Schuh zur APA. Nur damit werde eine weitere Verschuldung verhindert. Das neue Haushaltsrecht sei zwar ein großer Wurf, mit dem viele Mängel beseitigt wurden. Es gebe einen mehrjährigen Plan, der den Ressorts mehr Flexibilität gibt und Ausgaben-Obergrenzen vorschreibt. Mit den Schulden habe das aber nichts zu tun, so Schuh.

Bei einer Schuldenbremse stelle sich allerdings die Frage, ob die Regel auch eingehalten werde. So gebe es auf EU-Ebene auch klare Budget-Regeln, es sei aber offen, was bei einer Verletzung passiert. Wenn solche Bestimmung einmal verletzt werden, "sind sie wieder tot".

IV will alle Gebietskörperschaften einbinden

Eine Schuldenbremse unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften, also auch der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, forderte wiederum die IV. Die im Haushaltsrecht vorgesehenen Ausgaben-Obergrenzen beziehen sich nur auf den Bund und das sei zu wenig, sagt Vize-Generalsekretär Koren mit Verweis auf das deutsche Modell.

Die Industrie wünscht sich darüber hinaus ein Durchgriffsrecht für das EU-Statistikamt "Eurostat" auf die Statistiken der Mitgliedsländer, damit sich der Fall Griechenland nicht wiederholen kann. Außerdem plädierte Koren für Sanktionsmechanismen, die möglicherweise zu Disziplin führen. (APA)