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Jeder gegen jeden: Die Causa Meinl beschäftigt Zivil- und Strafgerichte im In- und Ausland. Zu Wochenbeginn klagte Atrium Meinl, nun wird gegen Atrium ermittelt.

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Wien - Seit drei Wochen ermittelt nun auch offiziell die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Manager von Atrium und die Gesellschaft an sich, und zwar nach dem Verbandsveranwortlichkeitsgesetz (damit können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden), bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Standard. Es gehe im Wesentlichen um dieselben Vorwürfe wie bei Meinl: Untreue, Veranlagung von Anlegergeldern und Aktienrechtliche Vergehen.

Der Vorstand des Prozessfinanciers Advofin, Franz Kallinger, vermutet, dass diese Ermittlungen auch ausschlaggebend waren für die Zwei-Mrd.-Euro-Klage Atriums gegen Meinl & Co. Denn nun komme Atrium unter Druck. Sollte Atrium verurteilt werden, haftet auch die Nachfolgerin von Meinl European Land für die entstandenen Schäden. Die Staatsanwaltschaft wurde wegen einer Sachverhaltsdarstellung tätig.

"Es wird nicht gegen die Manager der Atrium ermittelt" , sagt hingegen Bettina Knötzl, die als Partnerin von Wolf Theiss Atrium vertritt. Es gehe um alte Sachverhalte, in denen die frühere Meinl European Land Opfer gewesen sei.

Advofin vertritt 8000 Meinl-Geschädigte mit einer Schadenssumme von 240 Mio. Euro. Auch Advofin habe Atrium geklagt, allerdings habe es zwei Jahre gedauert, bis die Klage zugestellt werden konnte. Vor einigen Monaten konnte das Handelsgericht in die Klage in Wien einen Atrium-Anwalt zustellen. Advofin habe aber auch auf Jersey (Sitz von Atrium) eine Anwaltskanzlei beauftragt, so Kallinger. Inhaltlich geht es um dieselben Delikte, wie sie Atrium gegenüber Meinl & Co erhebt.

Kallinger will das zwischen Meinl und AKausgehandelte Vergleichsangebot jenen 3200 Advofin-Kunden anbieten, die die Voraussetzungen erfüllen: Annehmen können es nur jene, die maximal 30.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben, die Zertifikate über die Meinl Bank gekauft haben und AK-Mitglieder sind. Wer dem Vergleich zustimmt, erhält ein Drittel seiner Verluste ausgeglichen, muss aber alle Ansprüche an die Meinl Bank abtreten.

Anwalt Harald Christandl - er vertritt 500 Meinl-Mandanten - rätselt darüber, warum London als Gerichtsstand gewählt wurde und nicht Wien, wo beim Handelsgericht bereits 2000 Klagen gegen die Meinl Bank anhängig seien. Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation vermutet, dass der Gerichtsstand London gewählt wurde, damit nach Jersey-Recht verhandelt werden könne. (Claudia Ruff, Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Printausgabe, 13.8.2010)