Wien - Bankberater sowie Kreditvermittler geben ihren Kunden offenbar nicht immer die richtigen Informationen über Fremdwährungskredite und Kredite mit Tilgungsträgern. Oft wird etwa behauptet, dass es wegen der neuen Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Zwangskonvertierung oder zur Gebührenerhöhung kommt. Das stimmt nicht, stellte die Aufsicht heute klar: Die FMA-Mindeststandards träfen dazu keine Aussagen.

"Eine etwaige Zwangskonvertierung oder Änderung von Gebühren ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung zwischen Bank und Kunden, ist im Einzelfall zu klären und gegebenenfalls vor einem Zivilgericht zu klären", teilte die FMA am Freitag mit.

Vielmehr verpflichteten die Mindeststandards die Banken, ihr aushaftendes Volumen an Fremdwährungskrediten sowie Krediten mit Tilgungsträgern nachhaltig zu verringern. Finanzinstitute müssen jetzt die Risikoentwicklung jedes bestehenden Kredits genau überwachen und die Kunden über die Möglichkeiten zur Risikobegrenzung informieren. Weiters müssen sie entsprechende Alternativangebote legen.

Einvernehmen mit Kunden

"Eine Änderung des Kreditvertrages kann aber selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen", betonte die FMA.

Für die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten gelten "strengste Kriterien", etwa ein laufendes Einkommen oder "ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen Währung" - es sei denn, es handelt sich um "vermögende Privatkunden bester Bonität". Nach den Empfehlungen der FMA dürfen Fremdwährungskredite nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden. Die Banken treffen zudem verstärkte Informationspflichten, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers. Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten Fällen vergeben werden, so die FMA. Die Vergabe von endfälligen Euro-Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedürfe erhöhter Sorgfalt. (APA)