Wien - Der ÖGB fordert für die Pensionskassen ein Verbot für Veranlagungen in Produkte ihrer Muttergesellschaften. "Die Kassen könnten wesentlich besser abschneiden, wenn sie dort investieren würden, wo die größten Gewinne zu holen wären. Tun sie aber nicht", kritisiert der Leitender Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz, am Freitag in eine Aussendung. Stattdessen würden die Pensionskassen lieber in Produkte jener Banken einzahlen, die die Eigentümerinnen der jeweiligen Kassen seien.

Neben dem Investitionsverbot in die Muttergesellschaften fordert der ÖGB sichere und transparente Veranlagungen, niedrigere und transparente Verwaltungskosten, die Möglichkeit, jederzeit die Pensionskasse wechseln und aus der Pensionskasse aussteigen zu können.

Zusätzlich sollten die Eigentümer der Pensionskassen verpflichtet werden, Ertragsausfälle zu ersetzen, wenn ihre Veranlagungen nicht die versprochene Rendite bringen. Derzeit hätten die Pensionskassen und ihre Eigentümer so gut wie überhaupt kein Risiko. Dieses bleibe vor allem bei den Arbeitnehmern und den Pensionisten hängen, kritisiert Achitz.

"Gutes Geschäft mit Krankjammern"

"Die Pensionskassen machen ein gutes Geschäft mit dem Krankjammern der öffentlichen Pensionen", führt Achitz aus. Das staatliche Pensionssystem sei aber unbedingt notwendig, es sei die einzige Säule, die soziale Gerechtigkeit bringe. "Denn man sammelt auch Versicherungsmonate, wenn man krank, arbeitslos oder in Karenz ist - ohne dass man dafür Beiträge bezahlen muss". Alle privaten Vorsorgen verlangten dafür hohe Extraprämien. Außerdem gebe es bei den Privaten keinerlei sozialen Ausgleich in Form einer Ausgleichszulage, also keine Mindestpension. Soziale Sicherheit dürfe nicht von Aktien und Veranlagungen abhängig sein.

"Jubelmeldungen" über 2,4 Prozent Ertrag der Pensionskassen im ersten Halbjahr 2010 relativiert Achitz: "Von einem niedrigen Ausgangspunkt lässt es sich leicht wachsen. 2,4 Prozent Ertrag sind also gerade einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Ist der Kurs in einem Jahr um 50 Prozent gefallen, muss er um 100 Prozent steigen, damit er wieder den Ausgangswert erreicht".

Pensionskürzung

Die Pekabe, der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten, weist in seiner Aussendung vom Freitag darauf hin, dass ein Ertrag von 2,4 Prozent für alle Pensionsbezieher mit einer Pensionskürzung von bis zu 5 Prozent gleichzusetzen sei. "Tatsache ist, dass mindestens 6 Prozent bis 8 Prozent Ertrag erwirtschaftet werden müssten, um nach Abzug der PK-Kosten für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Pensionisten den Rechnungszins von bis zu 6,5 Prozent und damit eine nur gleichbleibende Pension zu erreichen, ganz zu schweigen von einer Inflationsabgeltung", so der Pekabe. (APA)