Wie - Am Montag ist im Wiener Straflandesgericht ein aktuelles kardiologisches Gutachten zum Gesundheitszustand des ehemaligen Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner eingelangt. Das bestätigte Gerichtssprecher Christian Gneist. Das Gutachten wird nun dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) übermittelt, wo ein Drei-Richter-Senat "unverzüglich" entscheiden wird, ob Helmut Elsner aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt wird, wie OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski erläuterte.

Zum Inhalt der Expertise des Herzspezialisten Gerhard Kronik lagen vorerst keine Informationen vor. Seitens der Justiz gab es dazu keine Stellungnahme. Auch Elsners Anwälte Andreas Stranzinger und Jürgen Stephan Mertens wollten sich nicht äußern, ohne zuvor mit Ruth Elsner das umfangreiche Gutachten besprochen zu haben.

15 Enthaftungsanträge

Elsner, der Anfang Juli 2008 in der Bawag-Causa wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, befindet sich seit dreieinhalb Jahren in U-Haft. Erst im vergangenen Juni hatte die Justiz den inzwischen 15. Enthaftungsantrag abgelehnt, für das Straflandesgericht besteht weiter Fluchtgefahr. Dagegen legten Elsners Rechtsvertreter Beschwerde beim OLG ein.

Im Zuge der Befassung mit dieser Beschwerde ordnete das OLG zusätzliche Erhebungen an, nämlich die Einholung eines Ergänzungsgutachtens bei jenem Kardiologen, der Elsner bereits 2009 in gerichtlichem Auftrag untersucht hatte. Hintergrund dieser Entscheidung waren Feststellungen des Wiener Wilhelminenspitals, das in einem Patientenbrief eine erhebliche Gewichtszunahme Elsners und einen damit verbundenen verschlechterten Gesundheitszustand vermerkt hatte.

Nun hofft Elsners Familie, dass die fachärztliche Expertise ihre Sorge um das Befinden des 75-Jährigen bestärkt und die U-Haft aus gesundheitlichen Gründen aufgehoben wird. Wie der OLG-Sprecher erklärte, will das Obergericht aber vor der Entscheidung über die Haftbeschwerde noch der Staatsanwaltschaft und Elsners Verteidigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten geben. "Die Entscheidung wird nicht nach sofortiger Vorlage des Gutachtens getroffen. Es ist ganz wichtig zu erfahren, was die Parteien dazu sagen", sagte Levnaic-Iwanski. Sobald diese Stellungnahmen eingelangt sind, werde der zuständige Senat zusammentreten: "In Haftsachen gilt ein besonderes Beschleunigungsgebot." (APA)