Das rumänische Außenministerium hat am Dienstag einen russischen Botschaftssekretär zur Persona non grata erklärt und des Landes verwiesen. Damit reagiert Rumänien auf eine ähnliche Geste des russischen Außenministeriums, das am Montag Gabriel Grecu, einen rumänischen Botschaftssekretär, nach Spionageanschuldigungen in Moskau festgenommen und ausgewiesen hatte. Laut dem russischen Geheimdienst FSB soll Grecu versucht haben, vertrauliche militärische Informationen zu erhalten.
Das rumänische Außenamt bedauerte den "gravierenden Verstoß" Russlands gegen die Immunitätsbestimmungen der Wiener Konvention sowie die "völlig unangemessene Behandlung", die dem rumänischen Diplomaten widerfahren sei.
Die Spionagetätigkeiten rumänischer Diplomaten gehen angeblich bereits auf Grecus Vorgänger zurück. Sie seien vor allem an Informationen zur angrenzenden Republik Moldau und dem Konflikt in Transnistrien interessiert. Laut russischen Medien waren die geheimen Daten nicht allein für Bukarest bestimmt, sondern sollen laut Moscow Times "im Interesse der Nato, d. h. der USA" besorgt worden sein. Erst 2009 sollen zwei ukrainische und drei russische Diplomaten aus Rumänien ausgewiesen worden sein. Der ukrainischen Botschaft sollen in Bukarest militärische Geheiminformationen zugespielt worden sein.
Seit Rumäniens Nato-Beitritt 2004 werden die Beziehungen zwischen Russland und Rumänien immer kälter. Erst im Februar hatte sich Russland gegen den von Rumänien beherbergten Nato-Raketenschutzschild beschwert und die Geste als eine gegen Moskau gerichtete militärische Bedrohung interpretiert. Hinzu kommt Rumäniens Unterstützung für Moldaus mehrheitlich rumänischstämmige Bevölkerung und deren proeuropäische Regierung. 2010 hat Rumänien zwei weitere Konsulate in der ex-sowjetischen Republik eröffnet und 17.000 Moldauern die rumänische Staatsbürgerschaft erteilt.
Integritätsgesetz
Bukarest - Nach vehementer Kritik seitens der Zivilgesellschaft und der EU-Kommission verabschiedete die rumänische Abgeordnetenkammer am Montag eine neue Version des Gesetzes zur Nationalen Integritätsbehörde (ANI). Die von der EU als Beitrittsbedingung eingeforderte ANI war bis April 2010 befugt, die Vermögens- und Interessenverhältnisse der Politiker zu kontrollieren. Nach einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs war die Behörde aber im Mai völlig entmachtet worden. Das entscheidende Votum erfolgt nächste Woche im Senat. (Laura Balomiri aus Bukarest DER STANDARD, Printausgabe, 19.8.2010)