Wien - Mutmaßlich geschädigte Anleger der insolventen Kärntner Finanzgruppe AvW können ihre Forderungen länger anmelden. "Die Frist wird auf jeden Fall um zwei bis drei Monate verlängert", sagten die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg. Ursprünglich hat das Konkursgericht die Frist bis zum 30. September erstreckt. Da nach einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowohl der Ausschluss der ordentlichen als auch der außerordentlichen Kündigung von AvW-Genussscheinen rechtswidrig ist, haben die Anleger nun mehr Zeit.

Die Masseverwalter sind gerade dabei, eine Homepage mit den entsprechenden Formularen einzurichten. Dort können dann Gläubigerschutzverbände und Anlegeranwälte ihre Forderungen eingeben. Die mutmaßlich Geschädigten werden ersucht, auf konkrete Anweisungen zu warten, man werde sie via Brief und Medien informieren, kündigten Brandl und Malleg an. Welchen Betrag die Anleger geltend machen können, stehe noch nicht fest. "Der unterste Wert ist sicher der Kaufpreis."

Bis die Anleger tatsächlich Geld sehen werden, wird es noch dauern. Das Verwertungsverfahren werde sich noch zwei bis drei Jahre ziehen, schätzen Brandl und Malleg.

Seeliegenschaft bekommt neuen Besitzer

Momentan sind die Masseverwalter gerade dabei, eine Seeliegenschaft der AvW sowie ein Motorboot und eine Motorbootlizenz zu veräußern. Die Angebotsfrist laufe Anfang September aus, in der ersten Septemberhälfte sollen dann Grundstück und Boot sowie die Fahrberechtigung für den Wörthersee den Besitzer wechseln. Für die Seeliegenschaft sei bisher ein Angebot von mehr als 5 Mio. Euro abgegeben worden, das Boot sei auf 40.000 Euro geschätzt worden, die Lizenz auf 250.000 Euro. Die restlichen AvW-Immobilien und die Aktienpakete - das Unternehmen des in U-Haft sitzenden Wolfgang Auer-Welsbach hält u. a. Anteile an RHI, S&T, C-Quadrat, Binder+Co und Hirsch Servo - sollen danach folgen. Die Wertpapierpakete werden wahrscheinlich nicht gleichzeitig veräußert werden - "es gibt eine unglaublich starke Volatilität".

Dass die AvW mit ihrem Antrag gegen das Insolvenzverfahren abgeblitzt ist, werten Brandl und Malleg als Erfolg für die Anleger. Laut "WirtschaftsBlatt" und "Kronen Zeitung" hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz einen entsprechenden Rekurs der AvW abgelehnt. Eine Konkursaufhebung sei nur denkbar, wenn 100 Prozent der Gläubiger zustimmen, erläuterten Brandl und Malleg. In ihren Augen hat Auer-Welsbach versucht, "die Macht an sich zu reißen, indem er einen Verwertungsstopp versucht hat". Sie hoffen, dass eine weitere, noch ausständige Rekursentscheidung über die Konkursaufhebung ebenfalls "für die Masse positiv ausgehen wird". (APA)