Wien - Nachdem das Oberlandesgericht Wien (OLG) dem Antrag von Ex-Investmentbanker Michael Berger stattgegeben und erklärt hatte, dass die Gutachterin Edith Steinbauer-Jano einen Interessenkonflikt hat, muss diese nun das Honorar zurückzahlen. 17.385 Euro darf sie behalten, der Rest des bisher ausbezahlten Kostenvorschusses von rund 72.000 Euro muss zurückgezahlt werden, wie das OLG beschlossen hat. Laut Beschluss wurden für das Gutachten (knapp 30 Seiten) rund 137.000 Euro in Rechnung gestellt.

Gegen Berger wird in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Hedgefondsmanager seit rund zehn Jahren ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, Investoren über die Performance seines Mitte der 90er-Jahre kollabierten US-Fonds "Manhattan Investment Fund Ltd." Fonds getäuscht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Gutachterin sollte den tatsächlichen Wert des Fonds ermitteln. Berger saß knapp zwei Jahre in Wien in U-Haft. Eine Anklageschrift gibt es noch nicht. Das Verfahren (das in den USA begonnen hat) ist seit 2000 anhängig.

Aus der Staatsanwaltschaft ist zu hören, dass es nicht leicht sei, in dieser Causa einen Gutachter zu finden, der nicht mit Geschädigten in Verbindung stehe. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21./22.8.2010)