eiPott

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Ein Bizarrer Rechtsstreit sorgt für Schlagzeilen. Ein Eierbecher mit der Bezeichnung "eiPott" könnte mit dem technisch ausgefeilten Musikabspielgerät "iPod" der Firma Apple verwechselt werden - urteilte das  Oberlandesgericht Hamburg.

Unübliche Bezeichnung

Jetzt muss sich Hersteller koziol, einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen. Wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag mitteilte, erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung. Sollte der "eiPott" weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro fällig. "eiPott" sei eine "künstliche Wortschöpfung", begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.

Platz

Eine Sprecherin von koziol sagte, der Anfang 2009 in Programm genommene "eiPott" sei ein Renner. Zahlen nannte sie nicht. "Das Produkt bleibt unberührt. Es wird einen neuen Namen und eine andere Verpackung bekommen." Beim Musik-"iPod" ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim "eiPott" das Ei seinen Platz. Apple wollte keine Stellungnahme abgeben. (APA/dpa/red)