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Foto: dpa/Uwe Anspach

Österreich ist ein Land, in dem die Justiz die Mafia unter den Tierschützern sucht. Zumindest tut dies die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die die Anklage gegen 13 Aktivisten wegen Paragraf 278a („Kriminelle Organisation") führt. Österreich ist ein Land, in dem Terroristen möglicherweise im Milieu der „Uni-brennt"-AktivistInnen von vergangenem Winter vermutet werden. Konkret tut dies die Staatsanwaltschaft Wien, die erwägt, vier seit Juli in U-Haft sitzende Studierende wegen Paragraf 278b („Terroristische Vereinigung") anzuklagen - derStandard.at berichtete. Sie werden verdächtigt, mit dem Feuerlegen in zwei Müllcontainern vor der Filiale des Arbeitsmarktservice Redergasse Ende Juni in Verbindung zu stehen. Am Montag ist vierter Haftprüfungstermin.

Tatsächlich haben sich zwei der vier Verdächtigen bei den StudentInnenprotesten gegen den Bologna-Prozess engagiert: Die beiden jungen Frauen haben als Mitglieder der Videogruppe einen Film über die Uni-Bewegung produziert, der bei mehreren Alternativfilmfestivals gezeigt wurde.

Das nun sagt nichts über die Plausibilität des Verdachts aus, dass die beiden an einer gegen das Arbeitsmarktservice gewandten, „antikapitalistischen" Müll-Brandschatzung beteiligt gewesen sein könnten. Zwar waren die Forderungen der Audi-Max-Besetzer wenig militant, sondern hatten ein gedeihliches Milieu für die akademische Wissensaneignung zum Inhalt. Doch in gesellschaftspolitischen Bewegungen ist Radikalisierung niemals auszuschließen.

Doch selbst wenn - wie offenbar in den Akten steht - eine Person unter den Eingesperrten verdächtigt wird, mit dem Bekennerschreiben nach der „Aktion" in Verbindung zu stehen: Wie ist es möglich, dass das zu sechs Wochen U-Haft führt? Und, vor allem: Wie kann daraus ein Terrorverdacht werden? Wie kann man eine politisch unbestritten dumme, gefährliche und sachbeschädigende - aber nur sehr beschränkt wirksame - „Aktion" in eine Liga mit Anschlägen auf hochrangige Politiker, von Flugzeugentführungen, Erpressung ganzer Staaten und Schreckensverbreitung in der Bevölkerung einreihen?

Es ist möglich, weil die Paragrafen 278a und 278b, die von Österreichs dafür verantwortlichen Politikern beschlossen wurden, um internationale Konventionen zum Schutz gegen Mafia und Terrorismus umzusetzen, in ihrer derzeitigen Form Fehlkonstruktionen sind. Weil sie die Lattenhöhe des Verdachts - die Mafia- oder Terrorismuskriterien sozusagen - derart niederschwellig definieren, dass sie missbrauchbar sind.

Tatsächlich sind diese beiden Paragrafen „Absichtsdelikte". Sie bestrafen nicht nur mafiöse oder terroristische Taten als solche, sondern auch ihre Gutheißung und Unterstützung, also Gruppenloyalitäten und Motivlagen. Ausreichend strenge Ausschlusskriterien von einem solchen Verdacht fehlen, etwa die Erwägung, wie viel politische oder wirtschaftliche Einflussnahme von einer solchen, vermutlich bestehenden Gruppierung tatsächlich ausgeht. Für oppositionelle Bewegungen, die im Mainstream keine wirkliche Lobby haben, ist das gefährlich.

Irene.Brickner@derStandad.at