Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben sich nach stundenlanger Beratung in Würzburg auf neue Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche verständigt. Ob die Vorschriften die bisherigen Regeln verschärfen, wollte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, nicht sagen. Wie die überarbeiteten Leitlinien genau aussehen, will der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, am 31. August in Trier vorstellen. Bis dahin müsse der Text noch leicht überarbeitet werden, sagte Kopp.

Tagung fand hinter verschlossenen Türen statt

Angesichts der Missbrauchsskandale in Einrichtungen der katholischen Kirche hatte sich die DBK dazu entschieden, die 2002 gefassten Leitlinien zu überarbeiten. Mehrfach war der Ständige Rat der DBK - das sind alle 27 Diözesanbischöfe oder deren Vertreter - deshalb auch ins Exerzitienhaus Himmelspforten nach Würzburg gekommen. Die Tagung fand am Montag wie auch schon in der Vergangenheit hinter verschlossenen Türen statt.

Verdächtigen wird zur Selbstanzeige geraten

Wie Ackermann zuvor gesagt hatte, sollen die neuen Vorschriften von Herbst an gelten. Strittig war zuletzt, ob es eine generelle Pflicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft geben soll. In den noch geltenden Vorschriften heißt es: "In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht." Ansonsten solle je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert werden. Das verpflichtete die Kirchenverantwortlichen, nur bei einem erhärteten Verdacht und bei nicht verjährten Fällen die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Finanzielle Leistungen für Opfer unklar

Im März hatte DBK-Sprecher Kopp gesagt: "Die Ergebnisse der Freisinger Bischofskonferenz werden in die Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz einfließen." Bayerns Bischöfe hatten sich zuvor entschieden, künftig jeden Verdachtsfall in ihrem Bistum auf sexuellen Missbrauch von Kindern der Staatsanwaltschaft zu melden. An diesem Beschluss wollte sich die DBK orientieren.

Unklar war, ob sich die Bischöfe auf finanzielle Leistungen für Missbrauchsopfer geeinigt haben. Auch äußerte sich der DBK-Sprecher nicht dazu, ob die Leitlinien nur auf Priester angewendet werden sollen oder vielleicht auch auf andere kirchliche Mitarbeiter, etwa Pädagogen. (APA/dpa)