Wien - Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auch in Österreich eintragen lassen. Allerdings gelten für homosexuelle Paare einige Sonderregelungen. So wurde etwa folgende Einschränkung für Lesben und Schwule installiert: Wer eine eingetragene Partnerschaft eingeht, soll statt dem Familiennamen einen "Nachnamen" tragen, eine Namenskategorie, die neu und nur für eingetragene, also gleichgeschlechtliche, Paare geschaffen wurde. Solche "Nachnamen" kennzeichnen ihre TrägerInnen als homosexuell, so das Rechtskomitee LAMBDA, Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, in einer Aussendung. 

Kennzeichnung

Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene Namenskategorie nicht zu beenden. Das Rechtskomitee zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof. Christina Bauer ist die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof, sie ist eine eingetragene Partnerschaft mit ihrer Partnerin eingegangen. Christina Bauer ist österreichische Staatsbürgerin und begehrt die Feststellung, dass, wie für ihre Partnerin auch, "Bauer" nach wie vor ihr Familienname ist, und "nicht zur staatlichen Homo-Kennzeichnung" zum "Nachnamen" wird, so LAMBDA.

Nachdem die Änderung von Familien- auf Nachnamen für homosexuelle Paare angekündigt wurde ist allerdings noch vieles unklar, so Graupner, Präsident der Rechtskommission und Anwalt der Beschwerdeführerin, auf Nachfrage von dieStandard.at. So sei beispielsweise nicht geklärt, ob man nach Auflösung der Verpartnerung und eine spätere Heirat noch immer einen "Nachnamen" führt oder ob die Kinder von Verpartnerten ebenso einen "Nachnamen" führen müssen. Als "völlig kafkaesk" bezeichnete Graupner die Situation, dass Behörden gegenüber seiner Mandantin nun erklären, dass Familienname und Nachname ohnehin synonym sei - nachdem auf diese Sonderregelung für schwule und lesbische Paare bestanden wurde.

"Weltweit einzigartige Kennzeichnung"

"Wir hätten uns erwartet, dass das höchste Gericht Österreichs zu der weltweit einzigartigen Kennzeichnung homosexueller Paare klare Worte findet", so Helmut Graupner, "doch der Kampf ist nicht zu Ende. Der Ball liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof". (red)