Die deutsche Regierung will Journalisten stärker vor dem Staatsanwalt schützen und damit die Pressefreiheit stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht vor, dass Journalisten bei Veröffentlichungen von Material, das ihnen zugespielt wurde, nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Urteil im Zusammenhang mit der Zeitschrift "Cicero" von 2007 umgesetzt.

Die Richter entschieden damals, dass eine Razzia bei dieser Zeitschrift im Jahr 2005 gegen die Verfassung verstoßen hat. Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Presse gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hatte damals ermittelt, weil in einem Artikel aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert wurde, der als "Verschlusssache" gekennzeichnet war.

Bei der nun geplanten Neuerung geht es um eine Ergänzung des Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch. In dem Paragrafen wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaften nutzen die Norm aber auch, um gegen Medien vorzugehen. Künftig soll ein neuer Absatz die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen. Dann soll sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er Material veröffentlicht, das ihm zugespielt wurde. (APA)