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Auch Mitarbeiter, die an Kassen sitzen, dürfen künftig nicht mehr heimlich per Video überwacht werden. Eine Videoüberwachung muss zuvor angekündigt werden.

Foto: AP/Daniel Roland

Berlin - Arbeitnehmer in Deutschland dürfen künftig nicht mehr heimlich per Video überwacht werden. Nur noch eine zuvor angekündigte Überwachung (etwa an Firmeneingängen oder in Lagerräumen) ist erlaubt. Völlig tabu hingegen sind Aufenthalts- und Umkleideräume. Den Entwurf für ein entsprechendes Gesetz billigte die deutsche Regierung in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch.

Gegen das Verbot jeder heimlichen Videoüberwachung protestiert der Einzelhandel. Eine nicht angekündigte Überwachung mache durchaus Sinn, wenn man Diebstähle von Beschäftigten aufklären wolle.

Kabinett verbietet heimliche Videoüberwachung im Job.

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Der Entwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht noch weitere Neuerungen vor. So wird ausufernden Gesundheitsprüfungen ein Riegel vorgeschoben. Ärztliche Untersuchungen sind künftig nur noch erlaubt, wenn ganz gezielt berufliche Anforderungen überprüft werden. So ist ein HIV-Test bei einem Chirurgen zulässig, bei einer Sekretärin hingegen nicht.

Auch den Umgang mit Daten im Internet regelt das neue Gesetz. Erlaubt ist, dass sich der künftige Arbeitgeber auf frei zugänglichen Plattformen (etwa Xing) über den Bewerber informiert. Er darf sich allerdings nicht als "Freund" in geschlossene Netzwerke wie Facebook einschleichen, um an Informationen zu gelangen. Um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden. Der Arbeitgeber muss die Umstände eines Datenabgleichs dokumentieren. Die betroffenen Beschäftigten müssen nach dem Abgleich informiert werden. Mit dem Gesetz reagiert Berlin auf eine Reihe von Bespitzelungs-Skandalen, etwa bei Lidl und der Deutschen Bahn.

Bankenabgabe beschlossen

Das Kabinett hat außerdem jene Bankenabgabe beschlossen, die die Branche selbst an den Kosten beteiligt, wenn ein wichtiges Institut pleitegeht. Großbanken sollen sich nicht auf der Gewissheit ausruhen können, dass der Staat sie ohnehin retten würde.

Zentraler Punkt ist eine Zwangsabgabe, die in einen Fonds fließt. Im Falle einer Krise soll daraus die Sanierung wichtiger Kreditinstitute bezahlt werden. Die Abgabe soll jährlich zum 30. September von allen Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland erhoben werden.

Die Höhe der Jahresbeiträge der einzelnen Institute soll sich auch nach dem Geschäftsvolumen richten. Gemessen an den Gewinnen im Vorkrisenjahr 2006 würden nach der jetzt geplanten Berechnung etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr fließen. (dpa, bau,DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.8.2010)