Bern - Das Berner Handelsgericht hat am Mittwoch die Klage eines Schweizer Kleinanlegers gegen die eidgenössische Großbank Credit Suisse (CS) im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die CS habe keinen Vertragsbruch begangen.

Die Großbank habe auch ihre Aufklärungspflicht nicht verletzt, als sie dem Berner Kleinanleger Anlageprodukte verkaufte, die beim Zusammenbruch der Lehman Brothers wertlos wurden. Das entschied das Berner Handelsgericht nach einer öffentlichen Urteilsberatung.

Beim Kleinanleger handelt es sich um den früheren Spitzen-Langstreckenläufer und Grafiker Hugo Rey. Er hatte dem CS-Anlageberater gesagt, aus Abneigung gegen die Politik des früheren US-Präsidenten George Bush wolle er "0,0 Prozent USA" in seinen Anlagen.

In seiner Klageschrift warf er der CS vor, das mit dem Kauf dieses Anlageprodukts verbundene Risiko nicht erwähnt zu haben. Zudem habe ihm der Anlageberater den Herausgeber des Anlageprodukts als niederländische Bank vorgestellt und verschwiegen, dass hinter dieser Lehman-Tochter die US-Großbank steckt.

Auch bei anderen Anlageberatungen habe die CS "Desinformation" betrieben, so Rey in der Klageschrift.

Rey, der nach dem Einmarsch der US-Truppen in Irak nicht mehr in die USA reiste und seine Geschäftstätigkeit als Betreuer von Marathon-Teilnehmern in den USA aufgab, verlor mit dem Lehman-Anlageprodukt rund 50.000 Franken (rund 38.000 Euro).

Im vorliegenden Fall gehe es nicht um einen Vermögensverwaltungsvertrag, bei dem die Bank nach Weisungen des Kunden handle. Es gehe um einen Anlageberatungsvertrag, bei dem der Bankangestellte Empfehlungen abgegeben und Rey entschieden habe, so das Handelsgericht.

In dieser Situation "gibt es halt auch eine gewisse Verantwortung des Anlegers", sagte ein Richter. Das dreiköpfige Gericht warf Rey auch vor, den Anspruch "0,0 Prozent USA" nicht konsequent verfolgt zu haben. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.8.2010)