Innsbruck - Bei der Salzburger Polizei ging am 3. Juni 2009 ein Notruf ein, der nicht weitergeleitet wurde. Ob es sich sich um ein Kommunikationsproblem oder um eine "Verkettung unglücklicher Umstände" handelt, muss noch geklärt werden. Bei einer Berufungsverhandlung am Innsbrucker OLG wegen Mordes blieben diese Fragen noch offen.

Fakt ist, dass eine in Kitzbühel wohnhafte 53-jährige Frau vergangenes Jahr von ihrem Mann erstochen wurde. Am Tag der Bluttat hatte die 53-Jährige ihren Sohn angerufen und gesagt: "Komm sofort heim, er schlägt mich, er wird mich umbringen." Darauf alarmierte der inzwischen 18-Jährige über den Notruf die Polizei.

Die Beamten in Zell am See, zu denen er aufgrund seines Aufenthaltsortes automatisch verbunden wurde, konnten ihm nicht helfen, leiteten den Notruf aber auch nicht um. Stattdessen suchten sie ihm übers Internet die Rufnummer der Inspektion in Kitzbühel heraus, wie ein in der Hauptverhandlung vorgespieltes Tonband belegte. Beim Eintreffen der Beamten und des Notarztes war die Frau bereits tot. Der Mann wurde blutüberströmt aufgefunden und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Die Frau starb laut Gutachten an Blutverlust. Durch das Kommunikationsproblem bei der Exekutive in Salzburg sei die Zeit unnötig verzögert worden. (APA)