Makler sind per Definition dazu da, um Anbieter und Nachfragende in einem bestimmten Markt zusammenzubringen. Folglich erbringt ein Immobilienmakler nicht nur für den Mieter, sondern auch für den Vermieter eine wichtige Dienstleistung. Langsam scheint sich das auch auf dem heimischen Wohnimmobilienmarkt herumzusprechen; man hört diese Erkenntnis jedenfalls auffallend oft dieser Tage, vor allem auch von Maklerseite.

Worüber aber auch immer öfter geklagt wird, immer seltener hinter vorgehaltener Hand: Dass die Eigentümer an den Provisionen, die die Makler von den Mietern einheben, kräftig mitnaschen. Motto: Ich lasse dich meine Wohnungen vermitteln, dafür überlässt du mir eine Bruttomonatsmiete. Bisher lief das offenbar prächtig, weshalb es nix zu beanstanden gab. Dass die neue Makler-Verordnung diesem Treiben einen Riegel vorschiebt, weil sich die Makler, die dabei mitgespielt haben, dies nun schlicht nicht mehr leisten können, ist aus Konsumentensicht auf jeden Fall begrüßenswert. Für Makler, deren Hauptgeschäft aus der Vermittlung von Mietwohnungen besteht, steigt dadurch aber der Druck noch weiter an; eine gewisse Marktbereinigung wird die Folge sein.

Bisher war eine Provision auch vom Vermieter für die Makler schlicht "nicht durchsetzbar", weil sie "der Markt nicht hergab", wie es oft hieß. Wenn es die (seriösen) Makler mit der nunmehrigen Novelle, die am 1. September in Kraft tritt, aber schaffen, von den Vermietern für ihre Dienstleistungen ebenfalls entlohnt zu werden (was schwer genug wird), kann die Verordnung langfristig auch für sie von Nutzen sein. Dem sehr oft von Mietern gehörten Stehsatz "Warum soll ich den Makler zahlen, wo er doch dem Vermieter die Arbeit abnimmt?" können sie dann endlich vernünftig entgegnen. (Martin Putschögl, derStandard.at, 26.8.2010)