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Die FPÖ hofft, dass der verpflichtende Hundeführschein noch heuer durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.

Foto: REUTERS\Mike Hutchings

Am 1. Juli ist in Wien der verpflichtende Hundeführschein für sogenannte Kampfhunde in Kraft getreten. Bereits einen Tag später brachte die FPÖ im Namen eines Betroffenen eine Verfassungsklage ein, um die entsprechende Gesetzesnovelle zu Fall zu bringen. Seit kurzem lägen dem Verfassungsgerichtshof nun alle Unterlagen vor, wodurch sämtliche Formalitäten erledigt seien, sagte FP-Gemeinderat Herbert Madejski am Dienstag in einer Pressekonferenz. Er hofft auf einen VfGH-Entscheid noch im laufenden Jahr - wobei: "Vor der Wahl wird es sich leider nicht mehr ausgehen."

Ob es in der Sache selbst überhaupt zu einer Entscheidung kommen wird, ist laut VfGH noch gar nicht sicher. Voraussetzung dafür ist, dass die Einbringung der Klage überhaupt als zulässig bewertet wird. Derzeit laufe das eingeleitete Vorverfahren, im Zuge dessen die Landesregierung mit den Vorwürfen konfrontiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Erst dann werde über die Zulässigkeit entschieden. Sollte sie gegeben sein, erfolge die Mitteilung darüber aber erst gleichzeitig mit der Entscheidung in der Sache selbst, hieß es. Davor kann es noch zu einer öffentlichen Verhandlung kommen, was bei Verfassungsklagen aber äußerst selten der Fall ist.

"Causa schaut nicht schlecht aus"

"Die Causa schaut nicht schlecht aus", zeigte sich Madejski jedenfalls zuversichtlich. Die Hauptkritik der Blauen am derzeitigen Paragrafenwerk betrifft die Gewaltentrennung. Laut Madejski stellt sich hierbei vor allem die Frage, ob die Behörde vom Gesetzgeber infolge der Novellierung des Tierhaltegesetzes tatsächlich den Auftrag erhalten habe, den Hundeführschein in dieser Form zu verordnen.

"Wir sind der Meinung: Nein", unterstrich der FP-Mandatar. Die Behörde habe vielmehr als Gesetzgeber gehandelt, was der Gewaltentrennung widerspreche. In der Novelle seien nämlich Begriffe wie "Kampfhund" oder "gefährlich" nicht definiert, nähere Erörterungen dazu finde man nur im Initiativantrag der SPÖ. Zudem enthalte die Gesetzesänderung Formalfehler. Die Stellungnahme der Landesregierung im Vorverfahren sei "Larifari", enthalte Ausführungen angefangen von mittelalterlichen Hundekämpfen bis hin zu seltsamem Vokabular wie "doggenartig" und "Terriertypen", amüsierte sich der Freiheitliche.

Klage entbehrt laut SP juristischer Grundlage 

Wenig angetan von der angestrebten Verfassungsklage der FPÖ gegen den Wiener Hundeführschein hat sich am Dienstag die SPÖ gezeigt. Die Klage entbehre jeglicher juristischer Grundlage, versicherte SP-Gemeinderat Erich Valentin in einer Aussendung: "Das Gesetz ist bestens vorbereitet worden. Der Verfassungsdienst des Bundes hatte keinen Einwand gegen die neue Regelung." Was die Freiheitlichen hier krampfhaft konstruierten, verstehe niemand.

Die Blauen würden die Anliegen der Wiener ignorieren, verwies Valentin einmal mehr auf das Ergebnis der Volksbefragung. Während die Sozialdemokraten die Forderungen der Bevölkerung ernst nähmen, bekämpfe die FPÖ diese vor den Höchstgerichten. Laut SPÖ wurden seit 1. Juli bereits knapp 800 Hundeführscheine ausgestellt. (APA)