Wien - Der ehemalige Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt vorerst weiter im Gefängnis. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des inzwischen 75-Jährigen abgewiesen und die Fortsetzung der U-Haft angeordnet. Das gab OLG-Sprecher Raimund Wurzer bekannt.

"Der Gesundheitszustand ist nicht so dramatisch, dass die Fluchtgefahr aufgehoben wäre", erläuterte Wurzer am Dienstagabend. In verschiedenen Medien war zuletzt heftig über die angeblich bevorstehende Enthaftung Elsners spekuliert worden, nachdem das OLG im Zuge einer anhängigen Haftbeschwerde ein ergänzendes kardiologisches Gutachten angefordert hatte. Grund dafür war ein Bulletin des Wiener Wilhelminenspitals, wo Elsner nach einer Bypassoperation wiederholt stationär behandelt wurde.

Zugelegt

"Die permanente Stressbelastung sowie die für den Gesundheitszustand nicht zuträglichen Haftbedingungen können zu einem Fortschreiten der Grunderkrankung mit potenziell deletären Folgen führen", hieß es in dem Patientenbrief. Die Herzschwäche sei so dramatisch, dass sie nicht nur bei körperlicher Belastung, sondern auch im Ruhezustand zu Beschwerden führe. Weiters sei die Nierenfunktion "höhergradig eingeschränkt", zudem leide Elsner an Gicht und zu hohem Blutdruck. Der Ex-Banker brachte zuletzt bei einer Körpergröße von 175 Zentimeter 105 Kilogramm auf die Waage.

Das neue, vor zwei Wochen im Justizpalast eingelangte Gutachten des Herzspezialisten Gerhard Kronik reichte nach Ansicht des OLG aber nicht aus, um Elsner aus medizinischen Gründen auf freien Fuß zu setzen. Die Berufung auf den Gesundheitszustand Elsners vermöge den vorliegenden Haftgrund nicht zu entkräften, sagte der OLG-Sprecher. Auf Details der Expertise wollte Wurzer mit dem Hinweis auf Elsners Privatsphäre nicht eingehen.

Verteidiger verblüfft

"Aus Sicht des Verteidigers ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar", reagierte Helmut Elsners Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens auf die abgewiesene Haftbeschwerde und die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) getroffene Anordnung, die über den ehemaligen Bawag-Chef aus dem Grund der Fluchtgefahr verhängte U-Haft zu verlängern.

"Ich bin verblüfft, zumal das medizinische Gutachten begesagt, dass sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat und eine Flucht damit immer unwahrscheinlicher ist", meinte Mertens.

Ob Helmut Elsner nun eine Fußfessel beantragen wird - ab Mittwoch besteht für Langzeit-U-Häftlinge die Möglichkeit, die für sie an sich vorgesehene Haft in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests daheim abzusitzen - wird sich laut Mertens möglicherweise bereits morgen entscheiden: "Ich möchte mir vorher die Begründung des OLG anschauen und mit der Familie meines Mandanten Rücksprache halten." Falls Elsner vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln möchte, müsste über den entsprechenden Antrag der für ihn zuständige Haftrichter Christian Böhm entscheiden.

Der ehemalige Bawag-Chef, der Anfang Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, befindet sich seit dreieinhalb Jahren in U-Haft. (APA)