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Fekter und Darabos geben Einigung bekannt.
Asylwerber werden sich künftig die ersten fünf Tage in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen. Das sieht ein Kompromiss zur sogenannten Mitwirkungspflicht vor, den Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten. Zwar können Asylwerber in dieser Zeit die Erstaufnahmestelle verlassen, jedoch droht ihnen in diesem Fall eine umgehende Festnahme.
Das Verlassen der Erstaufnahmestelle während des Zulassungsverfahrens ist für Asylwerber allerdings nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies gilt, wenn dringende familiäre Verpflichtungen vorliegen bzw. Behördenwege oder etwa ärztliche Behandlungen vonnöten sind. Der Besuch eines Supermarktes oder eines Lokals wäre hingegen nicht möglich, selbst wenn man dafür vom Flüchtlingslager nur um die Ecke gehen müsste.
120 Stunden zur Verfügung halten
Über den Hauptausgang sollten Asylwerber solche Ausflüge ohnehin nicht versuchen. Wie Innenministerin Maria Fekter betonte, würde dann wohl die Polizeistation einen Beamten ausrücken lassen, um den Flüchtling in die Erstaufnahmestelle zurückzuhalten.
Konkret sieht die Neuregelung vor, dass sich die Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden zur Verfügung halten müssen. Liegt ein Wochenende dazwischen, können sie bis zu sieben Tage dazu angehalten werden, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben.
"Rote Karte"
Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine "rote Karte". Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.
Die Innenministerin sieht in dieser Maßnahme letztlich eine Verkleinerung der Gebietsbeschränkung, die schon bisher festlegt, dass sich die Asylwerber während des Zulassungsverfahrens nur im politischen Bezirk der Erstaufnahmestelle aufhalten dürfen. Wie die Innenministerin betonte, sei der gegenwärtige Passus "totes Recht", da man von Asylwerbern nicht erwarten könne, dass sie die Grenzen der Bezirke Vöcklabruck (für die Erstaufnahmestelle Thalham) beziehungsweise Baden (für Traiskirchen) genau kennen. Allerdings wird diese Gebietsbeschränkung trotzdem nicht außer Kraft gesetzt. Sie gilt für Flüchtlinge dann, wenn ihr Zulassungsverfahren, bei dem festgestellt wird, ob Österreich für den Asylwerber zuständig ist, nach sieben Tagen noch nicht abgeschlossen ist.
SPÖ erfreut über Regelung
Verteidigungsminister Darabos zeigte sich erfreut, dass mit der nunmehrigen Regelung eine verfassungskonforme Lösung gelungen sei. Eine 120-stündige Mitwirkungspflicht sei nicht nur zumutbar, sondern auch richtig. Fekter betonte, dass die Maßnahme Österreich für Schlepper unattraktiver mache.
Bundeskanzler Werner Faymann war nach dem Ministerrat über den Kompromiss zur Mitwirkungspflicht ebenfalls froh. Die Lösung sei verfassungskonform und bringe keine Diskussion in einer Rechtsfrage, "in der wir besonders sensibel vorzugehen haben", meinte der Regierungschef im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Für den SPÖ-Vorsitzenden ist die Mitwirkungspflicht ein Beleg für die Arbeitsfähigkeit der Regierung: "Wenn wir ein Thema in die Hand nehmen, wird das mit hohem gegenseitigen Respekt abgewickelt."
Begutachtungsentwurf noch diese Woche
Der Begutachtungsentwurf zur Mitwirkungspflicht soll noch diese Woche vorgelegt werden. Am 19. Oktober ist der Beschluss im Ministerrat vorgesehen, in Kraft treten soll das Gesetz mit Anfang 2011. Länger dauern wird es zur Etablierung des Bundesamts für Migration und Asyl. Dieses soll seine Arbeit erst 2013 aufnehmen. Vorgesehen ist, dass alle Migrations- und Asylagenden in dieser neuen Behörde gebündelt werden, die auf dem als Erstinstanz dienenden Bundesasylamt aufsetzt. Wie Darabos erläuterte, seien bisher nicht weniger als 113 Behörden (die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bundespolizeidirektionen) mit diesen Angelegenheiten befasst gewesen. Einzig der Bereich Beschäftigung bleibt ausgeklammert, hier wird weiter das Arbeitsmarktservice zuständig sein.(APA)