Straßburg - Ausgeschiedene EU-Kommissare erhalten drei Jahre lang Übergangsgeld nach ihrem Abgang aus der Brüsseler Behörde - auch wenn sie bereits neue Posten innehaben. Rund 100.000 Euro jährlich stehen ihnen dabei als Mindestanspruch zu.

Die Financial Times berichtete gestern, Donnerstag, dass 17 ehemalige Kommissare noch immer Übergangsgelder beziehen, obwohl die meisten von ihnen nach ihrer Tätigkeit in Brüssel als Lobbyisten oder Politiker arbeiten. Die EU-Kommission bestätigte die Zahl, die ehemalige österreichische EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner ist nicht unter den 17.

Als prominenter Doppelverdiener wird der Ex-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy angeführt. Der Ire wechselte kurz nach seinem Abschied in den Aufsichtsrat von Ryanair - und verdient dort nach Berechnungen der Anti-Lobby-Vereinigung Alter-EU bis zu 47.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Übergangsgehalt von 11.000 Euro monatlich. Besonders kritisch seien Zahlungen an Danuta Hübner und Louis Michel: Sie arbeiten heute als EU-Abgeordnete und haben womöglich ihren Anspruch auf Übergangsgeld verloren. Der juristische Dienst der Kommission hat beide Fälle aber für einwandfrei befunden. Auch Überweisungen an Franco Frattini, der nach seiner Kommissarszeit Außenminister in Rom wurde, sind umstritten.

Drei Jahre lang haben ausgeschiedene Kommissare Anspruch auf 40 bis 65 Prozent ihres Grundgehalts von 20.278 Euro pro Monat, insgesamt also fast 300.000 Euro in diesen drei Jahren. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 24.9.2010)