Bei fehlenden Untertiteln handelt es sich um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Urteil ist das Handelsgericht Wien nach der Klage eines gehörlosen Mannes gekommen. Der Mann hatte die ORF-DVD 100 Jahre Sturm Graz gekauft, konnte sie aber nicht verstehen, weil keine Untertitel vorhanden waren. Dem vom Klagsverband vertretenen Gehörlosen wurden vom Gericht 700 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ORF kann berufen. (APA, DER STANDARD, Printausgabe, 28.9.2010)
Urteil
Fehlende Untertitel diskriminieren
Zu diesem Urteil ist das Handelsgericht Wien nach der Klage eines gehörlosen Mannes gekommen