Am 10. Oktober 2010 wählen 1.144.510 WienerInnen ihre Landesregierung und zugleich auch den Gemeinderat. 100 MandatarInnen werden für die nächsten fünf Jahre ihre Doppelfunktion als Gemeinderat und als Landtagsabgeordnete/r erfüllen. Darüber hinaus wählen die WienerInnen auch ihre Bezirksvertretung.

Wie man gültig wählt und Vorzugsstimmen abgibt, hat sich derStandard.at angesehen.

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GÜLTIG

Für den Landtag und den Gemeinderat gibt es einen weißen Stimmzettel.

Bei der Stimmabgabe ist wichtig, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. In diesem Fall wurde eine gültige Stimme für die SPÖ abgegeben.

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GÜLTIG

Es muss nicht unbedingt ein Kreuz gemacht werden. Auch wenn Sie die gewünschte Partei einringeln, zählt das als gültige Stimme.

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GÜLTIG

Der Wählerwille wird auch durch unterstreichen deutlich gemacht.

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UNGÜLTIG

Auch wenn die Entscheidung manchmal schwer fällt, Sie können nur eine Partei wählen.

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Zu den Vorzugsstimmen: Auf Wahlkreisebene können Sie höchstens eine Vorzugsstimme abgeben. Aus der Liste des Stadtwahlvorschlages dürfen Sie höchstens zwei Kandidaten anführen. Hier finden Sie eine Liste der KandidatInnen geordnet nach Stadtwahlvorschlag, Wahlkreisen und Bezirken. Die Namen der KandidatInnen entnehmen Sie außerdem den Listen in der Wahlzelle.

Die Vorzugsstimme aus dem Stadtwahlvorschlag hat mehr Gewicht als jene aus dem Wahlkreis. Um auf Wahlkreisebene vorgereiht zu werden, sind neben einem Grundmandat im Wahlkreis 5.000 bis 6.000 Stimmen nötig. Um auf Stadtebene vorgereiht zu werden, sind etwa 10.000 Stimmen nötig.

GÜLTIG

Im vorliegenden Fall wurde eine gültige Stimme für die ÖVP abgegeben. Sebastian Kurz hat eine Vorzugsstimme auf Stadtebene erhalten.

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GÜLTIG

In diesem Fall wurden auf Stadtebene zwei Vorzugsstimmen vergeben.

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GÜLTIG

Alexander Van der Bellen kandidiert in den Wahlkreisen Zentrum, Innen West und Währing -  daher können Sie ihm dort auch Ihre Vorzugsstimme auf Wahlkreisebene geben. Der Stadtwahlvorschlag zählt extra - das heißt, Sie können einer Person sogar zwei Vorzugsstimmen geben.

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GÜLTIG

Müssen Sie aber nicht. Sie können natürlich auch unterschiedlichen Personen auf Wahlkreisebene und auf Stadtebene Ihre Vorzugsstimmen geben -  eben maximal drei.

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GÜLTIG, aber:

Der oder die KandidatIn, dem/der Sie Ihre Vorzugsstimme geben, muss auf der entsprechenden Liste stehen. Eva Glawischnig würde sich über eine Vorzugsstimme zwar sicher freuen - in diesem Fall wäre das aber eine vergebene Stimme, da Glawischnig auf keiner Liste als wählbare Kandidatin aufscheint. Hier würde die Stimme den Grünen zugerechnet werden.

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UNGÜLTIG

Wenn zwei oder mehrere Kandidaten verschiedener Parteien angegeben werden, ist die Vorzugsstimme ungültig.

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GÜLTIG, aber:

Es wurde die ÖVP angekreuzt, die Vorzugsstimme wurde an einen Grünen Kandidaten vergeben. Somit ist die Vorzugsstimme ungültig - die ÖVP darf diesen Wahlvorschlag für sich verbuchen.

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GÜLTIG, aber:

Wenn zwei Kandidaten (der gleichen Partei) den selben Nachnamen tragen -  wie bei der Wiener SPÖ die Schwestern Sonja und Tanja Wehsely -  dann müssen Sie entweder den Listenplatz, den Vornamen oder den Beruf dazuschreiben, damit die Stimmen richtig zugeordnet werden können. Die Stimme entfällt auf die SPÖ - bei den Vorzugsstimmen ist der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar, somit wird keine Vorzugsstimme verbucht.

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GÜLTIG, aber:

Die Stimme geht ans LIF - Pippi Langstrupf kandidiert nicht und erhält somit auch keine Vorzugsstimme.

Wichtig ist außerdem, dass Sie den richtigen Wahlzettel ins richtige Kuvert geben. Es gibt ein Kuvert für die Gemeinderatswahl, eines für die Bezirksvertretungswahl. Damit die Stimme gültig ist, muss der Wahlzettel für die Gemeinderatswahl in das farblich gekennzeichnete Kuvert für die Gemeinderatswahl und das gleiche geschieht mit dem Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahlen. Nur bei der Briefwahl gibt es ein einziges Kuvert für beide Stimmzettel.

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Jeder Bezirk hat so seine eigenen Sorgen und Nöte. Sehen Sie hier, wie auf Bezirksebene richtig gewählt wird. (derStandard.at, 6. Oktober 2010)

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