Wien - In einer ersten Reaktion schätzte SOS Mitmensch am Donnerstag die Novelle des Asylgesetzes als "Gesetz zum Abdrehen der zweiten Instanz" und damit zu einer Einschränkung rechtsstaatlicher Standards ein. Die Aufstockung des Personals um 36 Hilfskräfte könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass massive Verschlechterungen durch die Beschneidung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) zu erwarten seien. Die Ansiedlung der Berufungsinstanz ins Innenministerium, die geplante gesetzliche Festlegung von so genannten "sicheren Drittstaaten" und das Neuerungsverbot kämen in Summe einer Stilllegung gleich.

"Der UBAS hat in den Jahren 2001 und 2002 jeden fünften beeinspruchten Bescheid wegen inhaltlicher Mängel aufgehoben", so Philipp Sonderegger von SOS Mitmensch in einer Aussendung. Rund ein Fünftel der positiven Bescheide in diesen Jahren sei vom UBAS nach Ablehnung in der ersten Instanz auf Grund erneuter inhaltlicher Prüfung erfolgt. Eine reine Neubewertung der Entscheide verhindere nicht die fatalen Folgen mangelhafter Bescheide durch unzureichende Ermittlungstätigkeiten des Bundesasylamtes.

SOS Mitmensch bedauere, dass die Konzepte der NGOs bisher ignoriert worden seien. Vor allem sei eine Personalaufstockung sowie eine Qualifizierungsoffensive bei der ermittelnden Behörde erster Instanz nötig. Ein Zurückverweisungsmöglichkeit des UBAS an die Behörde erster Instanz versetze diesen in die Lage, die Behörde erster Instanz zu einer mängelfreien Verfahrensführung und besseren Bescheidqualität anzuhalten.

Die gesetzliche Festschreibung aller Nachbarstaaten Österreichs als "sichere Drittländer" entspreche nicht den Erkenntnissen der ermittelnden Behörden. Immer wieder habe der UBAS Länder in bestimmten Fällen für nicht sicher erklärt. Dies bedeute somit weniger Sicherheit für Verfolgte, lasse aber auch fatale Auswirkungen auf die europäische Solidarität befürchten. Denn damit wälze Österreich praktisch die gesamte Verantwortung auf die neuen EU-Länder ab.(APA)