Bad Ischl - Die Sozialpartner haben sich auf ein Arbeitsmarkt-Migrationspaket geeinigt. 

Fachkräfte erst ab 2012

Ab kommendem Jahr sollen höchstqualifizierte Personen bzw. AkademikerInnen aus Nicht-EU-Staaten mit der sogenannten "Rot-Weiß-Rot-Card" einreisen können. Andere Qualifizierte bzw. FacharbeiterInnen sollen sich erst ab Mai 2012 mit diesem neuen Aufenthaltstitel niederlassen können. Darauf einigten sich die Sozialpartner bei einem Treffen am Montag in Bad Ischl. Über ein Punktesystem soll man sich für eine Arbeitsgenehmigung qualifizieren können. Kriterien dabei sind unter anderem Qualifikation, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse.

Regelung für 2011 unklar

Innenministerin Maria Fekter hofft, dass es noch heuer zu einem Beschluss im Parlament kommt, der die Einigung der Sozialpartner abbildet. Ob die Rot-Weiß-Rot-Card bereits die Zuwanderung im Jahr 2011 regeln wird, ist noch unklar. Bisher wurde die Zuwanderung über die sogenannte Niederlassungsverordnung geregelt, die unter anderem Kontingente für Schlüsselkräfte, Familiennachzug und Saisonniers festlegt.

Unterbezahlung "strafbar"

Auch neue Regeln gegen Lohndumping sollen kommen, wenn es nach den Sozialpartnern geht. In Zukunft soll die "Unterentlohnung" in Österreich beschäftigter Unselbstständiger zum Straftatbestand gemacht werden und zu einer Verwaltungsstrafe führen können.

Anlass ist die am 1. Mai 2011 bevorstehende weitgehende Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für osteuropäische EU-Länder. "Wenn jetzt ab nächsten Mai acht, neun EU-Beitrittsländer uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, brauchen wir eine klare Regelung für die Drittstaaten", sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar. (APA)