Wien - Die heuer im Frühjahr beschlossene Reform des Insolvenzrechts für Betriebe hält für Mirko Kovats eine erkleckliche Reihe an Vorteilen parat. Das beginnt schon bei der Mindestquote für die Gläubiger. Vor einem Jahr hätte der Industrielle im Zuge des Ausgleichs der A-Tec noch 40 Prozent seiner Schulden bedienen müssen, mittlerweile reichen auch 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren.

Da ein Sanierungsplan vorliegt, behält Kovats weitreichende Möglichkeiten, das operative Geschäft vorerst einmal weiterhin selbst zu führen. Ihm wird lediglich ein Sanierungsverwalter als übergeordnete Aufsicht zur Seite gestellt. Unter altem Recht hätte Kovats die Kontrolle an den Masseverwalter verloren, der Einsicht in alle Bücher nimmt und theoretisch jeden Nagel umdrehen kann. Der Sanierungsverwalter muss froh sein, darf er einen Blick in die Post werfen, ein Recht darauf hat er nicht.

Dienlich für den Pleitier ist zudem, dass alle Lieferanten vorerst an ihn gebunden bleiben und den Konzern weiter beliefern müssen. Das besagen die neuen Regeln, die die Kündigung von Verträgen einschränken. Auch an den Betriebsliegenschaften kann im Zuge des Sanierungsverfahrens damit nicht mehr gerüttelt werden.

Notbremse für die Gläubiger

Die betroffenen Gläubiger versammeln sich in drei Wochen zum ersten Mal. Genau 90 Tage hat Kovats Zeit, sie vom Sanierungsplan zu überzeugen. Diese haben drei Wochen, um ihn auf seine Plausibilität hin abzuklopfen, dann wird abgestimmt. Zuvor war es mit den Fristen nicht ganz so streng - und was auf die längere Bank zu schieben, durchaus drinnen. Es ist eine Notbremse für die Gläubiger, sagt Wolfgang Hrobar vom AKV. Glauben sie nicht an die Sanierung, ist es mit Eigenverwaltung vorbei.

Um das Konzept des Industriellen abzusegnen, genügt seit April freilich die einfache Kapitalmehrheit der Gläubiger. Zuvor mussten sie 75 Prozent der gesamten offenen Forderungen repräsentieren.

Beschleunigtes Verfahren

Aus Sicht vieler Kreditschützer wird das neue Insolvenzrecht das Verfahren rund um die A-Tec beschleunigen. Die Reform mache es klarer, übersichtlicher und flexibler, sagt Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband. Richtungswechsel vom Ausgleich zum Konkurs seien rascher möglich.

Früher gab es für die Gläubiger vielleicht ein Fünftel der offenen Forderungen, nun zumindest 30 Prozent, resümiert Gerhard Weinhofer von der Creditreform. Für die von der Pleite betroffenen Mitarbeiter ändere die Reform nichts.

Kritiker der neuen Regeln sprechen freilich auch im Fall Kovats von Sondervorteilen für den Konzerneigentümer und von Schlechterstellung für die Gläubiger. Dazu trage das sechsmonatige Schutzschild für die Holding ebenso bei, wie das Ende der Dreiviertelmehrheit für die Abstimmung über die Sanierung. (vk, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.10.2010)