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Wien - In Österreich wird derzeit für rund 1,8 Mio. Kinder Familienbeihilfe bezogen. Durch die geplante Senkung der Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. auf das vollendete 24. Lebensjahr im Zuge der Budgetkonsolidierung wird es in Zukunft etwa 35.000 Bezieher weniger geben. An den - je nach Alter unterschiedlichen - Beträgen und der Geschwisterstaffelung ändert sich nichts.

Fixbetrag statt 13. Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist, abhängig vom Alter des Kindes, unterschiedlich hoch: Sie beträgt ab der Geburt 105,40 Euro, ab drei Jahren 112,70 Euro, ab zehn Jahren 130,90 Euro und ab 19 Jahren 152,70 Euro je Kind. Hinzu kommt die sogenannte Geschwisterstaffelung: Der monatliche Gesamtbetrag erhöht sich für zwei Kinder um 12,80 Euro, für drei Kinder um 47,80 Euro, für vier Kinder um 97,80 Euro und für jedes weitere Kind um 50 Euro. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern. An diesen Beträgen ändert sich auch künftig nichts.

Die gesamte Familienbeihilfe für den Monat September (Grundbeträge, Alterszuschläge, Geschwisterstaffelung usw.) wurde bisher verdoppelt - die sogenannte 13. Familienbeihilfe. Das wird es in Zukunft so nicht mehr geben: Lediglich für 6- bis 15-jährige Kinder wird stattdessen ein Fixbetrag von 100 Euro ausbezahlt.

Auszahlung endet mit Abschluss der Ausbilung

Gestrichen wird auch der Mehrkindzuschlag, der an die Familienbeihilfe geknüpft ist: Ab dem dritten Kind konnte dieser bisher für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden. Der Zuschlag betrug monatlich 36,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Voraussetzung für einen Anspruch ist allerdings, dass das Familieneinkommen im Jahr vor der Beantragung eine gewisse Grenze nicht übersteigt, zuletzt waren das 55.000 Euro.

Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe derzeit für volljährige Kinder in Berufsausbildung bis zum vollendeten 26. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde, auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Anspruchsdauer wird nun auf das vollendete 24. Lebensjahr gesenkt, die Familienbeihilfe kann also künftig bis zum 24. Geburtstag bezogen werden.

Eine weitere Neuerung: Derzeit bekommt man die Familienbeihilfe nach Beendigung einer Ausbildung noch drei Monate weiter bezahlt - künftig endet die Auszahlung mit dem Abschluss der Ausbildung. Für die Zeit zwischen der Matura und dem frühestmöglichen Studienbeginn soll es aber eine Übergangslösung geben, damit es nicht zu einer Unterbrechung kommt. Arbeitsuchende Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren werden keine Familienbeihilfe mehr bekommen, dafür sollen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt werden. (APA)