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Richard Lugner will länger offen haben - wie er jährlich bekunden. Das gewerkschaftliche Argument dagegen: Die Mehrbelastung für die Angestellten.

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Wien - Die heimischen Ladenöffnungszeiten - ein jährlich vor dem Advent diskutiertes Thema sind wieder da. Einmal mehr bringt sie Richard Lugner ins Spiel, indem er sie vor die Verfassungsrichter bringt, berichtet die Austria Presse Agentur. Ob am Sonntag offen sein soll oder nicht, der Tag des Herrn weiter "heilig" sein soll oder doch im Sinne des Handels ein weiterer Tag, der dem Shoppen gewidmet sein kann - die Argumente wiederholen sich mit schöner Regelmäßigkeit - und das seit Jahren. Richard Lugner - Herr über die Wiener "Lugner City" möchte jedenfalls an sechs Sonntagen im Jahr aufsperren dürfen und macht deshalb jetzt ernst mit seiner schon länger geplanten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie er der Agentur erklärt.

"Erhebliche Mehrumsätze" während Fußball-EM

Mindestens drei Mal im Jahr vor Weihnachten an einem Sonntag möchte Lugner aufsperren - bzw. auch an Samstagen abends länger -, außerdem zu Ostern und am Muttertag. Bestärkt sieht er sich durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, Dekan an der juridischen Fakultät der Uni Wien. Dieses sieht Handelsgewerbetreibende in ihrer Erwerbsfreiheit beeinträchtigt, da das Öffnungszeitengesetz nur auf den regionalen Bedarf abstellt. Das diesbezügliche Recht der Landeshauptleute, den Bedarf festzulegen, wird als verfassungswidrig erachtet, sagt Lugner: "Beim Tourismus spricht man von einem Bedarf, aber vor Weihnachten soll kein Bedarf bestehen?"

Lugner verweist auf das Beispiel Deutschland. Auch in deutschen Städten dürfe an Samstagen bis zu zehn Mal im Jahr bis 20 Uhr offen sein. Die "Lugner City" hat derzeit Montag bis Freitag von 9 bis 21 Uhr offen, am Samstag bis 18 Uhr. Die Fußball-Europameisterschaft 2008 - als aufgrund einer Sonderregelung auch am Sonntag aufgesperrt werden durfte -, habe gezeigt, dass sich an speziellen Sonntagen erhebliche Mehrumsätze erzielen lassen. Über die ganze Woche habe es damals in seinem EKZ durchschnittlich 30.000 Euro Stunden-Umsatz gegeben, an den sechs Sonntags-Stunden aber jeweils 55.000 Euro Umsatz pro Stunde, also um 83 Prozent mehr.

Weil die bestehende Ladenöffnungs-Regelung nur auf den regionalen Bedarf abstellt und ein längeres Öffnen selbst zu Zeiten wie vor Weihnachten untersagt ist - obwohl es ein erhöhtes Einkaufsbedürfnis gibt -, sei die Erwerbsfreiheit der Handelstreibenden eingeschränkt, argumentiert das im Auftrag Lugners erstellte Gutachten. "Es sollte auch zeitlich begrenzte und nicht nur regionale Ausnahmen für Wochenendöffnungszeiten geben", so der Einkaufszentrums-Betreiber: "Diese sollten sich am Rahmen der gesetzlich festgelegten wöchentlichen Gesamtöffnungszeiten orientieren und einen Spielraum zur Gestaltung der unternehmerischen Erwerbsfreiheit zulassen, statt von einem regionalen Verwaltungsorgan festgelegt zu werden."

Gutachten "rutschte in Papierhaufen"

Mit der VfGH-Beschwerde hat Lugner den Wiener Rechtsanwalt Christian Bachmann beauftragt.

Warum er seinen Gang vor den VfGH erst jetzt antritt, obwohl er dies schon Anfang September angekündigt hat? "Das Gutachten ist bei mir in einen Papierhaufen hineingerutscht, dadurch habe ich es mehrere Wochen nicht entdeckt", so Lugner zur Agentur. (rb, derStandard.at, 26.10.2010)