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Liechtenstein-Selbstanzeiger können mit Gnade rechnen.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - In Deutschland wird gerade heftig über Einschränkung oder sogar Abschaffung der Selbstanzeige diskutiert. Die Frage ist, inwieweit die Gesetzgebung den kalkulierenden Steuerhinterziehern ermöglicht, nur bei erhöhtem Entdeckungsrisiko bei der Finanz vorstellig zu werden. Auch CDU-Politiker haben sich zuletzt für einen Strafzuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe ausgesprochen.

Nun hat sich die Industriestaatenorganisation OECD des Themas angenommen. In einer Untersuchung, die dem STANDARD vorliegt, kommt sie zu dem Ergebnis, dass Selbstanzeiger in Österreich besonders glimpflich wegkommen. Generell wirkt der Bußgang strafbefreiend, wenn die Anzeige rechtzeitig, also vor Beginn von Ermittlungen, einlangt. Andere Staaten sind aber bei diversen Eckpunkten restriktiver als Österreich. So reicht der für die Nachzahlung relevante Zeitraum beispielsweise in Deutschland und der Schweiz zehn Jahre zurück, in Großbritannien 20 Jahre, in Österreich sieben. Auch bei dem auf die Steuerschuld verrechneten Zinssatz kommen heimische Selbstanzeiger gut weg. Erstens ist die dafür relevante Periode mit vier Jahren limitiert, der Zinssatz liegt mit 2,38 vergleichsweise niedrig. Deutschland beispielsweise verrechnet sechs Prozent über die volle Laufzeit der Steuerhinterziehung (die genannten zehn Jahre), Frankreich fünf Prozent. Die Bandbreite reicht bis zu 20 Prozent Strafzinssatz (Estland).

Ansteigende Strafen

Zudem existieren in mehreren Staaten anderweitige Restriktionen. In der Schweiz etwa gehen Selbstanzeiger nur einmal straffrei aus, beim zweiten Mal wird ein Zuschlag von 20 Prozent fällig, der dann bei jedem weiteren Fall um diese Summe ansteigt. In Ungarn wird eine ähnliche Systematik in Form steigender Zinsen angewandt. In Spanien hängt eine fünf bis 20 Prozent ausmachende Strafe davon ab, mit welcher Verspätung die Anzeige erfolgt. Die Niederlande verdoppeln den Aufschlag gerade auf 30 Prozent, wenn der Steuerhinterzieher erst nach zwei Jahren Reue zeigt. In Dänemark müssen Selbstanzeiger immer die Hälfte des verkürzten Betrags als Geldbuße leisten, geht aus der Untersuchung hervor.

Für Achim Pross, zuständiger Referatsleiter der in Paris ansässigen OECD, zählt die österreichische Regelung für Selbstanzeiger "im internationalen Vergleich zu den attraktiveren", wie er am Dienstag im Gespräch mit dem Standard erläutert. Er bezieht sich dabei vor allem auf den niedrigen Zinssatz und die für die Verzinsung anberaumte Frist sowie auf die genannten Restriktionen in anderen Staaten.

In Österreich hat das Thema im Zuge der Steuer-CD aus Liechtenstein - das Finanzministerium verzichtete auf einen Ankauf von Daten - für Diskussionen gesorgt. Laut Ressortchef Josef Pröll spülten daraus resultierende Selbstanzeigen und Strafverfahren knapp 30 Mio. Euro ins Budget. Rund die Hälfte der 189 Fälle seien abgeschlossen, hieß es im August. Am Ende werde die Affäre zwischen 40 und 50 Mio. Euro bringen, so die Schätzung. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.10.2010)