Wien - Die genaue Aufgabe des Österreich-Konvents, dessen Gründungskomitee heute, Freitag, erstmals tagte ist "Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll". So formulierte es Freitag Abend das büro von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) in einer Aussendung. Und: die künftige Verfassung solle eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.

Folgende Bereiche sollen dabei im Speziellen beraten werden:

  • Eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben.

  • Die Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen gegliederten Kompetenzkatalog zu schaffen.

  • Das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips.

  • Die Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des e-government.

  • Die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleiches.

  • Die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.

  • Der Konvent soll zuletzt auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext ausarbeiten.
Die genaue Zusammensetzung des Präsidiums des Österreich-Konvents lautet wie folgt:

  • Vorsitz (Präsident): Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler

  • zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsidenten): Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) und die Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Ortner (V)

  • vier weitere Mitglieder: Nationalratspräsident Andreas Khol (V), Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Claudia Kahr und Nationalratsabgeordnete Eva Glawischnig (G)

Die Zusammensetzung des gesamten Österreich-Konvents:

  1. den Mitgliedern des Konvents-Präsidiums
  2. fünf Mitgliedern der Bundesregierung
  3. den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes und des OGH
  4. einem Vertreter der Volksanwaltschaft, der vom Kollegialorgan der Volksanwaltschaft entsendet wird.
  5. 17 weiteren Vertretern der Bundesländer (Nominierung von je 9 Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten.)
  6. je zwei Vertreter des Städtebundes und des Gemeindebundes
  7. je ein Vertreter der vier Sozialpartner, der VÖI, der Kammer der Freien Berufe
  8. 18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können.
  9. neun Virilisten aus dem Kreis des Expertenpools mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen

(APA)