Wien - Die genaue Aufgabe des Österreich-Konvents, dessen Gründungskomitee heute, Freitag, erstmals tagte ist "Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll". So formulierte es Freitag Abend das büro von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) in einer Aussendung. Und: die künftige Verfassung solle eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.
Folgende Bereiche sollen dabei im Speziellen beraten werden:
- Eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben.
- Die Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach
Aufgabenbereichen gegliederten Kompetenzkatalog zu schaffen.
- Das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem
Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips.
- Die Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter
dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe
sowie der Entwicklungen des e-government.
- Die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem
Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und
Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleiches.
- Die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und
Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes unter dem
Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.
- Der Konvent soll zuletzt auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext ausarbeiten.
- Vorsitz (Präsident): Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler
- zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsidenten):
Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) und die Vorsitzende der
Landtagspräsidenten Angela Ortner (V)
- vier weitere Mitglieder: Nationalratspräsident Andreas Khol (V), Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Claudia Kahr und Nationalratsabgeordnete Eva Glawischnig (G)
Die Zusammensetzung des gesamten Österreich-Konvents:
- den Mitgliedern des Konvents-Präsidiums
- fünf Mitgliedern der Bundesregierung
- den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes und des OGH
- einem Vertreter der Volksanwaltschaft, der vom Kollegialorgan der Volksanwaltschaft entsendet wird.
- 17 weiteren Vertretern der Bundesländer (Nominierung von je 9 Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten.)
- je zwei Vertreter des Städtebundes und des Gemeindebundes
- je ein Vertreter der vier Sozialpartner, der VÖI, der Kammer der Freien Berufe
- 18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können.
- neun Virilisten aus dem Kreis des Expertenpools mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen
(APA)